MENLO PARK / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der US-amerikanische Technologiekonzern Meta, bekannt durch Plattformen wie Facebook und Instagram, plant, seine Künstliche Intelligenz mit den Daten europäischer Nutzer zu trainieren. Dies hat zu rechtlichen Bedenken und Diskussionen über Datenschutz geführt.
Meta, das Unternehmen hinter Facebook, Instagram und WhatsApp, hat angekündigt, seine Künstliche Intelligenz mit Daten von Nutzern in Europa zu trainieren. Diese Entscheidung hat in der Öffentlichkeit und bei Datenschützern für Aufsehen gesorgt. Während Meta davon ausgeht, dass die Nutzer stillschweigend zustimmen, gibt es Möglichkeiten, dem zu widersprechen. Die Frist für den Widerspruch endet am 26. Mai.
Die Integration von ‘Meta-AI’ in die Produkte des Unternehmens ist bereits im Gange. Nutzer können die KI an einem kleinen blauen Kreis auf den Plattformen erkennen. Trotz dieser Integration bleibt der Erfolg der KI hinter den Erwartungen zurück, insbesondere im Vergleich zu Konkurrenzprodukten wie ChatGPT. Laut einer Umfrage von Statista nutzen in Deutschland deutlich weniger Menschen die KI von Meta im Vergleich zu anderen Anbietern.
Meta plant, die öffentlichen Inhalte von Nutzern über 18 Jahren in Europa für das KI-Training zu verwenden. Dazu gehören Likes, Kommentare, Profilbilder und Postings. Private Chats auf WhatsApp und im Facebook Messenger sind von dieser Datennutzung ausgeschlossen, da sie durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt sind.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat rechtliche Bedenken gegen Metas Vorgehen geäußert. Sie sieht einen Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht und hat eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt. Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch ungewiss, doch Verbraucherschützer raten Nutzern, rechtzeitig zu widersprechen.
Um der Datennutzung zu widersprechen, können Nutzer die Einstellungen in Facebook oder Instagram aufrufen. Bei Instagram müssen sie zum ‘Privacy Center’ navigieren und dort den Widerspruch einlegen. Bei Facebook erfolgt der Widerspruch über die ‘Datenschutzrichtlinie’. In beiden Fällen erhalten die Nutzer eine Bestätigung per E-Mail.
WhatsApp bietet keine Möglichkeit zum Widerspruch, da dort keine öffentlichen Daten für das KI-Training genutzt werden. Nutzer, die mit der Datennutzung einverstanden sind, müssen nichts weiter tun und können den 27. Mai abwarten.
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