ZÜRICH / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Konflikt zwischen dem Schweizer Detailhändler Migros und dem deutschen Kosmetikhersteller Beiersdorf hat eine neue Dimension erreicht. Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen Beiersdorf eingeleitet, um die Preisgestaltung des Unternehmens zu prüfen.
Der Streit zwischen Migros und Beiersdorf, dem Hersteller der bekannten Marke Nivea, hat die Aufmerksamkeit der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) auf sich gezogen. Die Weko untersucht, ob Beiersdorf unfaire Preisaufschläge auf seine Produkte erhebt, die in der Schweiz deutlich teurer sind als in Deutschland. Ein Beispiel verdeutlicht die Diskrepanz: Während eine Tube Nivea-Tagespflege bei Rewe in Deutschland 4,13 Euro kostet, zahlt Migros beim Einkauf direkt bei Beiersdorf 4,89 Euro.
Die Untersuchung der Weko ist von besonderem Interesse, da sie die Wirksamkeit der sogenannten ‘Lex Nivea’ testet, einer Verschärfung des Kartellgesetzes, die Schweizer Konsumenten vor überhöhten Preisen schützen soll. Bislang gab es keinen Fall, der Konsumgüter des täglichen Bedarfs betraf. Migros argumentiert, dass Beiersdorf durch einen ungerechtfertigten Schweiz-Zuschlag die hohe Kaufkraft der Schweizer abschöpft und eine Belieferung zu gleichen Konditionen wie im Ausland verweigert.
Beiersdorf hat auf die Vorwürfe bisher nicht konkret reagiert, sondern lediglich erklärt, dass man die Anschuldigungen nicht nachvollziehen könne. Das Unternehmen hat jedoch seine Bereitschaft signalisiert, mit der Weko zusammenzuarbeiten, um den Sachverhalt zu klären. Die Fronten zwischen Migros und Beiersdorf sind bereits seit längerer Zeit verhärtet, da Beiersdorf in der Vergangenheit mehrfach Preiserhöhungen durchgesetzt haben soll, angeblich durch Lieferstopps.
Ein zentraler Punkt der Untersuchung ist die Frage, ob Beiersdorf eine relative Marktmacht gegenüber Migros ausübt. Dies wäre der Fall, wenn Migros von den Nivea-Produkten abhängig ist und keine ausreichenden Alternativen hat. Migros betont den hohen Bekanntheitsgrad von Nivea, der in einer Umfrage von GfK an erster Stelle liegt. Zudem nutzen viele Konsumenten vor allem Nivea-Produkte, was den Marktanteil im Bereich Duschen in der Migros auf etwa 30 Prozent schätzt.
Die Weko muss nun prüfen, ob diese Abhängigkeit ausreicht, um Beiersdorf eine relative Marktmacht nachzuweisen. In einem ähnlichen Fall hatte die Weko bereits entschieden, dass der Buchhändler Payot von einem französischen Verlag abhängig ist. Der Fall Migros – Nivea ist jedoch komplexer, da der Umsatzanteil von Nivea-Produkten im Vergleich zum Gesamtumsatz der Migros relativ gering ist.
Die Untersuchung könnte bis zu anderthalb Jahre dauern, bevor ein endgültiger Entscheid gefällt wird. Für die Schweizer Konsumenten bleibt abzuwarten, ob die ‘Lex Nivea’ tatsächlich eine Wirkung zeigt und zu einer Senkung der Preise für Nivea-Produkte führt. Die Entscheidung der Weko könnte weitreichende Folgen für die Preisgestaltung von Konsumgütern in der Schweiz haben.
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