LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof hat die Klagen mehrerer deutscher Stadtwerke gegen die Genehmigung des milliardenschweren Energieversorgerdeals zwischen RWE und E.ON abgewiesen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagen mehrerer deutscher Stadtwerke gegen die Genehmigung des umfangreichen Energieversorgerdeals zwischen RWE und E.ON zurückgewiesen. Diese Entscheidung bestätigt die vorherige Genehmigung der EU-Kommission, die den Deal in mehreren Schritten geprüft hatte. Die Stadtwerke hatten argumentiert, dass die Kommission die Fusion im Gesamtbild hätte betrachten müssen, um die möglichen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb zu bewerten.
Im Jahr 2018 hatten RWE und E.ON ihre Geschäftsbereiche neu aufgeteilt, was zu einem der größten Energiedeals in Deutschland führte. RWE übernahm das Geschäft mit erneuerbaren Energien von E.ON und Innogy, während E.ON die Netze und das Endkundengeschäft von Innogy übernahm. Der Gesamtwert des Deals wurde auf 40 Milliarden Euro geschätzt. Die Transaktionen wurden in drei Schritten durchgeführt, wobei die ersten beiden von der EU-Kommission und die dritte vom Bundeskartellamt genehmigt wurden.
Die Stadtwerke, darunter SachsenEnergie, hatten Bedenken geäußert, dass die Marktaufteilung zwischen den beiden Großkonzernen den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte. Sie befürchteten, dass die Fusion den Eindruck einer Vielfalt an Anbietern erwecken könnte, während tatsächlich viele Angebote von Marken innerhalb des E.ON-Konzerns stammen. Diese Bedenken wurden jedoch vom EuGH nicht geteilt, da die Stadtwerke nicht ausreichend nachweisen konnten, dass ihre Marktstellung durch den Deal beeinträchtigt wurde.
Claudius Rokosch, Sprecher von SachsenEnergie, äußerte seine Enttäuschung über das Urteil des EuGH. Er betonte, dass SachsenEnergie weiterhin auf eine effektive Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden hoffe, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb auf dem Energiemarkt nicht gefährdet wird.
Der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Der EuGH hat bisher nur über die Klagen gegen die erste Genehmigung der EU-Kommission entschieden. Weitere Klagen gegen die zweite Genehmigung sind noch anhängig. Die Stadtwerke hoffen, dass ihre Bedenken in den kommenden Verfahren mehr Gehör finden werden.
Die Entscheidung des EuGH unterstreicht die Komplexität der Regulierung großer Fusionen im Energiesektor. Während die EU-Kommission die Transaktionen einzeln prüfte, bleibt die Frage offen, ob eine umfassendere Betrachtung der Fusion notwendig gewesen wäre, um die langfristigen Auswirkungen auf den Markt zu bewerten.
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