BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab Januar 2024 stehen Finanzmarktteilnehmer und große Unternehmen vor neuen Herausforderungen durch die verschärften Anforderungen der EU-Taxonomie. Diese beinhalten zusätzliche Umweltziele und erweiterte Berichtspflichten, die eine transparente Nachweisführung der Taxonomiekonformität erfordern.

Die EU-Taxonomie stellt ab Januar 2024 neue Anforderungen an Finanzmarktteilnehmer und große Unternehmen, die ihre Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit transparenter gestalten müssen. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Immobilienbranche, die sich auf strengere Umweltziele und Berichtspflichten einstellen muss. Um den Überblick im komplexen Regulierungsumfeld zu behalten, haben der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und das Beratungsunternehmen Drees & Sommer ihr Top 15 %-Benchmarking aktualisiert. Diese Analyse, die zuletzt im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, bietet eine umfassende Bewertung der Taxonomiekonformität von Immobilien in Deutschland.

Ein zentrales Element der EU-Taxonomie-Verordnung ist das Top 15 %-Kriterium, das sich auf den Primärenergiebedarf von Gebäuden bezieht. Ein Gebäude gilt als taxonomiekonform, wenn es zu den besten 15 % seiner Objektklasse gehört. Diese Regelung betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude und erfordert eine präzise Ermittlung der relevanten Kennzahlen. Das aktualisierte Benchmarking von vdp und Drees & Sommer berücksichtigt nun auch Hotelgebäude als neue Assetklasse, was die Abdeckung aller großen Assetklassen in Deutschland sicherstellt.

Die Anpassung der Methodik an die veränderten regulatorischen Anforderungen ist entscheidend, um die Taxonomiekonformität nachzuweisen. Claudio Tschätsch, verantwortlich für ESG und Sustainable Finance bei Drees & Sommer, betont, dass die Studie zusätzliche CO2-Emissionskennzahlen integriert hat. Diese Erweiterungen helfen Kreditinstituten, die Anforderungen der EU-Taxonomie bestmöglich zu erfüllen und auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Ein entscheidendes Kriterium für die Einordnung in die Top 15 % ist die Gebäudeenergieeffizienz. Wohngebäude sollten der Energieeffizienzklasse A+ oder A entsprechen oder einen Endenergiebedarf von weniger als 30 bis 50 kWh pro Quadratmeter und Jahr aufweisen. Für Nichtwohngebäude, wie Bürogebäude, liegt der empfohlene jährliche Energieverbrauch für Heizung und Strom zwischen 140 und 240 kWh pro Quadratmeter. Bei Hotelgebäuden kann der Endenergieverbrauch für die Top 15 % zwischen 213 und 233 kWh pro Quadratmeter und Jahr betragen.

Die Studie bietet nicht nur grundlegende Empfehlungen, sondern auch detaillierte Kriterien für die Assetklassen Wohnen, Büro, Handel, Logistik und Hotel. Sie orientiert sich an der nationalen Gesetzgebung und berücksichtigt die vorläufigen Empfehlungen zur Überarbeitung der EU-Taxonomie sowie die Anforderungen an Nullemissionsgebäude, wie sie in der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden definiert sind.

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Immobilien weiter steigen werden. Die kontinuierliche Anpassung und Erweiterung von Benchmarking-Studien wie der von vdp und Drees & Sommer ist daher unerlässlich, um den Finanzinstituten eine verlässliche Grundlage für ihre Nachhaltigkeitsberichte zu bieten. Die vollständigen Ergebnisse und weitere Einblicke in das Top 15 %-Benchmarking sind auf der Website des vdp verfügbar.

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Aktualisiertes Benchmarking für deutsche Immobilien zur EU-Taxonomie
Aktualisiertes Benchmarking für deutsche Immobilien zur EU-Taxonomie (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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