BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In Deutschland kursieren zahlreiche Mythen rund um das Thema Verkehr, die nicht nur Fahranfänger, sondern auch erfahrene Autofahrer in die Irre führen können. Diese Missverständnisse können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden.
In der Welt des Straßenverkehrs gibt es viele Mythen, die sich hartnäckig halten und oft zu Missverständnissen führen. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Männer auf Frauenparkplätzen nicht parken dürfen. Tatsächlich sind diese Parkplätze in der Regel nur Empfehlungen und keine rechtlich bindenden Vorschriften, es sei denn, sie befinden sich auf Privatgelände, wo das Hausrecht greift.
Ein weiterer Mythos betrifft die Winterreifenpflicht. Viele Autofahrer glauben, dass Winterreifen im Winter obligatorisch sind. Doch entscheidend ist nicht der Monat, sondern die Witterung. Bei Glatteis oder Schnee sind geeignete Reifen vorgeschrieben, unabhängig von der Jahreszeit. Wichtig ist, dass diese Reifen das Alpine-Symbol tragen, da das alte M+S-Symbol nicht mehr ausreicht.
Auch die Annahme, dass der Auffahrende bei einem Unfall immer schuld ist, ist nicht korrekt. Zwar spricht der Anscheinsbeweis oft gegen den Auffahrenden, doch kann der Vordermann ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn er grundlos bremst oder unerwartet die Spur wechselt. Hier kann eine Dashcam als Beweismittel entscheidend sein.
Ein weiterer Irrtum ist, dass ein Zettel am Scheibenwischer nach einem Parkrempler ausreicht. Dies gilt rechtlich als Fahrerflucht, wenn man sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Es ist ratsam, mindestens eine Stunde zu warten oder die Polizei zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Lichthupe wird oft als Nötigung angesehen, doch sie ist als Warnsignal erlaubt, solange sie nicht mit aggressivem Verhalten kombiniert wird. Wer nur kurz aufblendet, muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.
Ein weiterer Mythos ist die vermeintliche Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen. Es gibt keine feste Mindestgeschwindigkeit, jedoch müssen Fahrzeuge technisch in der Lage sein, mehr als 60 km/h zu fahren. Wer ohne Grund langsam fährt und andere gefährdet, riskiert ein Bußgeld.
Auch das Querparken von Smarts ist nicht grundsätzlich erlaubt. Es kommt auf die Situation an, und das Fahrzeug darf keine Fahrbahn oder angrenzende Parkplätze blockieren. Die Straßenverkehrsordnung schreibt platzsparendes Parken längs zur Fahrbahn vor.
Fußgänger dürfen Parkplätze nicht freihalten, indem sie sich in die Lücke stellen. Dies kann ein Verwarngeld nach sich ziehen und in Extremfällen sogar eine Anzeige wegen Nötigung.
Radfahrer sind ebenfalls an die Straßenverkehrsordnung gebunden. Sie müssen Abbiegevorgänge rechtzeitig anzeigen und dürfen nicht unter Alkoholeinfluss fahren. Radwege sind nur dann Pflicht, wenn sie entsprechend ausgeschildert sind.
Schließlich endet ein deutsches Fahrverbot aktuell an der Landesgrenze, doch die EU arbeitet an einem System, das grenzüberschreitende Fahrverbote ermöglichen soll. Ab 2027 könnte der Führerscheinentzug europaweit gelten.

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