LIPPSTADT / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Rechtsstreit um das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt hat eine neue Wendung genommen. Der Chefarzt Joachim Volz musste eine juristische Niederlage hinnehmen, als das Arbeitsgericht Hamm seine Klage gegen die Dienstanweisung des katholischen Trägers abwies.

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Der Fall um das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt hat in den letzten Monaten für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Im Mittelpunkt steht der Mediziner Joachim Volz, der gegen die strikten Vorgaben des katholischen Trägers des Klinikums klagt. Das Arbeitsgericht Hamm entschied nun, dass Volz’ Klage abgewiesen wird, was einen Rückschlag für den Arzt bedeutet. Die Begründung des Gerichts steht noch aus, doch Richter Klaus Griese betonte die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers, solche Vorgaben zu machen.

Besonders brisant ist die Situation durch die Fusion des Klinikums mit einem katholischen Träger, der seit Februar 2025 medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche weitgehend untersagt. Diese Regelung erlaubt Eingriffe nur, wenn Leib und Leben der Schwangeren unmittelbar bedroht sind, selbst bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Diese Vorgaben betreffen auch die Privatpraxis von Volz in Bielefeld, was die Lage weiter verkompliziert.

Geschäftsführer Hauke Schild verteidigt die Maßnahme als Teil der unternehmerischen Freiheit. Volz’ Anwalt, Till Müller-Heidelberg, kritisiert hingegen das Eingreifen des Trägers in ärztliche Entscheidungen als problematisch. Volz selbst sieht sich gezwungen, ethische und medizinische Entscheidungen gegen das Urteil eines katholischen Trägers zu treffen, was er als untragbar empfindet.

Die öffentliche Unterstützung für Volz wächst. Eine Petition zur Unterstützung seiner Sache hat bereits 232.000 Unterschriften gesammelt. Bei einer Protestveranstaltung in Lippstadt zeigten rund 2.000 Teilnehmer ihre Solidarität mit dem Mediziner. Volz hielt eine eindrucksvolle Zahl auf einer Tafel in die Höhe, um die Notwendigkeit von Vernunft und Menschlichkeit im Gesundheitswesen zu unterstreichen.

Volz plant, in die nächste Instanz zu gehen, nachdem ein vorheriger Gütetermin im Frühjahr gescheitert war. Trotz des aktuellen Rückschlags zeigt er sich unermüdlich und hoffnungsvoll, dass der lange Atem schließlich zu einem gerechten Ergebnis führen wird. Die Debatte um Abtreibungsrechte wird von einer aktiven Zivilgesellschaft begleitet, die auch auf der Straße klar Stellung bezieht.

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Juristischer Rückschlag für Chefarzt Volz im Streit um Abtreibungsverbot
Juristischer Rückschlag für Chefarzt Volz im Streit um Abtreibungsverbot (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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