LONDON (IT BOLTWISE) – Die Vererbung von Immobilien ist ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch emotionale Aspekte umfasst. In Deutschland greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge, die jedoch nicht immer den Wünschen des Erblassers entspricht. Ohne klare Planung können Konflikte unter den Erben entstehen, die oft rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Die Vererbung von Immobilien ist ein Thema, das viele Eigentümer beschäftigt. In Deutschland greift im Todesfall zunächst die gesetzliche Erbfolge, die den Ehepartner sowie Kinder und andere Verwandte in einer festgelegten Reihenfolge berücksichtigt. Doch was viele nicht wissen: Lebenspartner ohne Trauschein gehen leer aus, wenn keine individuelle Regelung getroffen wurde. Auch steuerlich sind sie benachteiligt, da ihnen nur geringe Freibeträge zustehen. Wer davon abweichen möchte, muss frühzeitig aktiv werden – durch ein handschriftliches Testament oder einen notariellen Erbvertrag.
Mit der steigenden Zahl an Patchwork-Konstellationen und nichtehelichen Partnerschaften steigen auch die Anforderungen an eine gerechte und durchdachte Nachlassregelung. Sind Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen im Spiel, ist besondere Sorgfalt geboten. Auch im klassischen Familienverbund mit verheirateten Eltern und gemeinsamen Kindern gibt es Tücken: Erbt der überlebende Ehepartner nur 50 Prozent und die Kinder den Rest, kann das zu Konflikten führen – etwa, wenn einer der Erben seine Anteile zu Geld machen will, obwohl der verbliebene Ehepartner weiterhin in der Immobilie wohnen möchte.
Eine Lösung bietet hier das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst beim Tod des zweiten Elternteils erben. Wer sein Vermögen zu Lebzeiten weitergeben möchte, kann sich für eine Schenkung entscheiden. Dabei lassen sich die geltenden Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen – aktuell 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro pro Kind. Bei höheren Beträgen fallen bei Kindern Steuersätze von bis zu 30 Prozent an, bei entfernteren Verwandten und Freunden sogar Sätze bis zu 50 Prozent.
Eine frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters ist daher unverzichtbar – vor allem, wenn größere Vermögen oder Immobilienwerte im Spiel sind. Wer schenkt, sollte zudem darauf achten, sich selbst nicht zu benachteiligen. Wohnrechte oder Nießbrauch stellen sicher, die Immobilie und eventuelle Mieteinnahmen weiter nutzen zu können, auch wenn das Eigentum formal bereits übertragen wurde. Klare Kommunikation ist der Schlüssel zum friedlichen Erbe. Wer mit seiner Familie offen über die Zukunft des Eigentums spricht und gemeinsam Lösungen erarbeitet, vermeidet Konflikte, minimiert steuerliche Risiken und sorgt dafür, dass der Besitz im Sinne des Erblassers weitergeführt wird.

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