BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Produkthaftung in Deutschland soll künftig auch auf Schäden durch fehlerhafte Software und KI-Systeme ausgeweitet werden. Ein neuer Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher leichter Schadenersatzansprüche geltend machen können, selbst wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die Technologiebranche haben, insbesondere im Hinblick auf die Haftung von Online-Plattformen und Lieferanten.

Die geplante Erweiterung der Produkthaftung in Deutschland könnte die Technologiebranche erheblich beeinflussen. Ein neuer Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einfacher Schadenersatzansprüche geltend machen können, wenn sie durch fehlerhafte Produkte geschädigt werden. Besonders bemerkenswert ist, dass auch Schäden durch fehlerhafte Software, Updates und KI-Systeme in die Produkthaftung einbezogen werden sollen. Diese Maßnahme könnte die Verantwortung der Hersteller deutlich erhöhen und die Sicherheit von Softwareprodukten verbessern.
Ein zentraler Aspekt des Entwurfs ist die Einbeziehung verbundener digitaler Dienste in die Produkthaftung. So sollen beispielsweise Verkehrsdaten für Navigationssysteme autonomer Fahrzeuge berücksichtigt werden. Dies könnte die Entwicklung und Bereitstellung solcher Dienste beeinflussen, da Hersteller und Dienstleister verstärkt auf die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte achten müssen. Die Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht ist ein weiterer Schritt in Richtung eines umfassenderen Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter.
Ein weiteres wichtiges Element des Entwurfs ist die Regelung der Haftung bei Online-Käufen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihre Ansprüche auch dann geltend machen können, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt und schwer erreichbar ist. In solchen Fällen könnten auch Lieferanten oder Importeure haftbar gemacht werden. Zudem sollen Betreiber von Online-Plattformen in die Pflicht genommen werden, wenn die Kunden den Eindruck haben, dass das Produkt von der Plattform selbst stammt. Diese Regelung könnte die Geschäftsmodelle vieler Online-Plattformen beeinflussen und zu einer stärkeren Kontrolle der angebotenen Produkte führen.
Der Entwurf klärt zudem die Haftung bei sogenannten “Upcycling”-Produkten. Wenn ein bereits in Gebrauch befindliches Produkt umgestaltet wird, geht die Produkthaftung auf denjenigen über, der die Umgestaltung vorgenommen hat. Diese Regelung könnte die Kreativität und Innovation im Bereich des Upcyclings fördern, da klare Haftungsregeln bestehen. Insgesamt soll es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher werden, ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Unternehmen müssen auf Anordnung des Gerichts bestimmte Beweismittel offenlegen, wobei ihre Geschäftsgeheimnisse jedoch geschützt bleiben.

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