BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission hat beschlossen, die Einführung einer Verordnung zum Schutz der Wälder erneut zu verschieben. Ursprünglich sollte die Regelung ab Ende 2024 in Kraft treten, doch technische Probleme mit einem IT-System verzögern den Start. Die Verordnung zielt darauf ab, die Entwaldung durch den Nachweis eines entwaldungsfreien Ursprungs bestimmter Produkte zu verhindern.

Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Einführung einer umstrittenen Verordnung zum Schutz der Wälder erneut zu verschieben. Diese Entscheidung wurde in einem Brief von Umweltkommissarin Jessika Roswall an den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europaparlaments, Antonio Decaro, mitgeteilt. Die Verordnung sollte ursprünglich ab Ende 2024 in Kraft treten und große Unternehmen verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung von Produkten wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen.
Die Verschiebung der Verordnung wird mit technischen Problemen eines geplanten IT-Systems begründet. Laut der Kommission würde die Technik den erwarteten Anforderungen nicht gerecht werden, was negative Auswirkungen auf Handelsströme zur Folge haben könnte. Diese Verzögerung ist nicht die erste; die Regeln wurden bereits einmal um ein Jahr verschoben.
Der Vorschlag der Kommission stieß auf gemischte Reaktionen. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese begrüßte die Entscheidung und forderte, dass Länder wie Deutschland, in denen es keine Entwaldung gebe, von den Auflagen befreit werden sollten. Auf der anderen Seite kritisierte die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt die Verschiebung scharf und bezeichnete die Gründe als fadenscheinig. Sie sieht darin ein Einknicken gegenüber den USA, die die Verordnung als problematisch angesehen hätten.
Die Verordnung zielt darauf ab, Produkte nur dann in der EU zuzulassen, wenn nach 2020 keine Wälder für deren Produktion gerodet wurden. Dies soll die Entwaldung sowohl innerhalb der EU als auch weltweit wirksam bekämpfen. Die Diskussion um die Verordnung zeigt die Herausforderungen, denen sich die EU bei der Umsetzung ihrer Umweltziele gegenübersieht, insbesondere wenn technische und politische Hürden auftreten.

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