KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasst sich mit einem Fall, der die Grenzen der gewinnbringenden Untervermietung beleuchtet. Ein Berliner Mieter wehrt sich gegen die Kündigung seiner Wohnung, nachdem er diese mit einem erheblichen Aufschlag untervermietet hatte. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf den angespannten Wohnungsmarkt haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung, die die Praxis der Untervermietung in Deutschland nachhaltig beeinflussen könnte. Im Mittelpunkt steht der Fall von Abdur-Rahman El-Khadra, der seine Berliner Zweizimmerwohnung für 962 Euro monatlich untervermietete, obwohl er selbst nur 460 Euro zahlte. Diese Differenz wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang Mieter durch Untervermietung Gewinne erzielen dürfen.
El-Khadra, ein Wirtschaftsingenieur, argumentiert, dass er die Wohnung voll ausgestattet überlassen habe, was den höheren Preis rechtfertige. Er habe eine Excel-Tabelle erstellt, um den Wert seines Mobiliars zu berechnen, doch es fehlen klare Berechnungsmodelle, um Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis einzubeziehen. Diese Unsicherheit bestätigt auch der Deutsche Mieterbund, der auf die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen hinweist.
Der Vorsitzende Richter Ralph Bünger bezeichnete die Frage der gewinnbringenden Untervermietung als hochinteressant, insbesondere vor dem Hintergrund angespannter Wohnungsmärkte. Er verwies auf das Reichsmietgesetz von 1922, das ein angemessenes Verhältnis zur Hauptmiete fordert. Bisherige Urteile des Senats legen nahe, dass Untervermietungen den Mieter entlasten und keine Gewinne generieren sollten.
Die Anwältin von El-Khadra, Sophie Thürk, betont das berechtigte Interesse ihres Mandanten an der Untervermietung, da er seine Wohnung während eines Auslandsaufenthalts behalten wollte. Der Vertreter der Vermieterin, Siegfried Mennemeyer, sieht die Problematik in der Gewinnabsicht. Das Landgericht Berlin hatte den Zuschlag als unverhältnismäßig hoch eingestuft und auf die Mietpreisbremse verwiesen, die maximal 748 Euro erlaubt hätte.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Notlage vieler Wohnungssuchender, die mangels Alternativen zur Untermiete greifen müssen. Sabine Schuhrmann vom Deutschen Mieterbund kritisiert, dass die Notlage der Wohnungssuchenden durch gewinnbringende Untervermietung ausgenutzt wird. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem Gesetzesentwurf, um den Möblierungszuschlag und die zulässige Höhe der Untermiete zu regeln.
El-Khadra sieht sich nicht als Vertreter einer Lobbygruppe, sondern kämpft allein für seine Interessen. Er betont, dass er die Wohnung erhalten und einen vernünftigen Preis für die Ausstattung finden wollte. Das Urteil des BGH, das am 28. Januar verkündet werden soll, könnte weitreichende Konsequenzen für Mieter, Vermieter und den Wohnungsmarkt haben.

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