BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos in Deutschland sorgt für Unsicherheit auf dem Markt. Experten warnen vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Elektromobilität, sollten keine klaren Entscheidungen getroffen werden.

Die Zukunft der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos in Deutschland steht auf der Kippe. Ab dem kommenden Jahr könnten neu zugelassene Elektrofahrzeuge nicht mehr von der bisherigen steuerlichen Entlastung profitieren. Diese Unsicherheit sorgt für Unruhe auf dem Markt und könnte die Kaufbereitschaft potenzieller Kunden beeinträchtigen.
Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), hat die Bundesregierung eindringlich aufgefordert, die im Koalitionsvertrag zugesicherte Steuerbefreiung bis 2035 zu verlängern. Sie betont, dass ein Ende dieser Befreiung signifikante Auswirkungen auf den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland haben könnte, sowohl im Bereich der PKW als auch bei Nutzfahrzeugen.
Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte, dass die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035 Teil des Koalitionsvertrags sei. Derzeit werde die konkrete Umsetzung geprüft. Im bevorstehenden Autodialog der Bundesregierung sollen weitere Maßnahmen zur Förderung der Automobilindustrie erörtert werden. Konkrete Entscheidungen werden im kommenden Oktober beim Autogipfel erwartet.
Die derzeitige Regelung sieht vor, dass reine Elektroautos, die bis Ende 2025 zugelassen werden, keine Kfz-Steuern zahlen müssen – befristet bis Ende 2030. Ohne eine Verlängerung der Steuerbefreiung könnten vollelektrische Fahrzeuge zukünftig höher besteuert werden als Plug-in-Hybride, was die Attraktivität von Elektroautos mindern könnte.
Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamts verdeutlichen, dass Veränderungen in der Förderung zu erheblichen Schwankungen bei den Neuzulassungen führten. Diese wiederholt auftretenden Ausschläge in den Zulassungszahlen korrelieren stark mit Änderungen bei der Förderpolitik. Daher könnte sich dieses Muster bei einer Nicht-Verlängerung der Steuerbefreiung erneut zeigen.

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