MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Rechtsstreit zwischen der Gema und OpenAI hat vor dem Landgericht München begonnen. Die Vorsitzende Richterin deutet an, den Argumenten der Gema zu folgen, was die Nutzung von Liedtexten durch OpenAI betrifft. Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material durch KI-Systeme haben.

Der Rechtsstreit zwischen der Gema und OpenAI hat in München begonnen und könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material durch KI-Systeme haben. Die Gema wirft OpenAI vor, Liedtexte ohne Erlaubnis für das Training ihrer KI-Modelle verwendet zu haben. Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager deutete an, den Argumenten der Gema zu folgen, was die Nutzung von Liedtexten betrifft.
Im Zentrum des Streits stehen die Texte von neun bekannten Liedern, darunter “Atemlos” und “Bochum”. Die Gema argumentiert, dass OpenAI die Texte in ihrem System memorisiert und vervielfältigt hat, was eine Verletzung der Urheberrechte darstellt. OpenAI hingegen behauptet, dass die Texte nicht direkt gespeichert, sondern lediglich als Teil des Trainingsprozesses reflektiert werden.
Die vorläufige Einschätzung der Richterin sieht jedoch eine Memorisierung und Vervielfältigung der Texte durch OpenAI. Ein entscheidender Punkt ist die genaue Wiedergabe der Texte auf einfache Anfragen hin, was laut Schwager nicht zufällig sein kann. OpenAI argumentiert, dass die Verantwortung für die Ausgabe letztlich beim Nutzer liegt, was die Richterin jedoch nicht überzeugte.
Der Fall könnte auch an den Europäischen Gerichtshof weiterverwiesen werden, was die Bedeutung des Urteils noch verstärken würde. Die Entscheidung könnte einen Präzedenzfall für die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material durch KI-Systeme schaffen und die Rahmenbedingungen für die KI-Entwicklung in Europa beeinflussen.


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