HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterfeststellungsklage gegen Meta Platforms eingereicht, um Schadensersatz für Betroffene eines massiven Datendiebstahls bei Facebook zu erwirken. Mehr als 530 Millionen Nutzer weltweit sind betroffen, darunter sechs Millionen in Deutschland. Die Klage zielt darauf ab, den Zugang zu Entschädigungen zu erleichtern.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine bedeutende Musterfeststellungsklage gegen Meta Platforms eingereicht, um den Zugang zu Schadensersatz für die Opfer eines massiven Datendiebstahls bei Facebook zu erleichtern. Der Vorfall, der im April 2021 bekannt wurde, betraf über 530 Millionen Nutzer weltweit, darunter etwa sechs Millionen in Deutschland. Die gestohlenen Daten, die im Darknet veröffentlicht wurden, umfassten unter anderem Telefonnummern, Namen und Geschlechter der Nutzer.
Die Klage zielt darauf ab, dass Betroffene einfacher als bisher Schadensersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland einfordern können. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es den Datendiebstahl ermöglichte und die Nutzer unzureichend über das Leck informierte. Die Verbraucherzentrale fordert, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten, abhängig vom Umfang der abgegriffenen Daten.
Im Jahr 2022 verhängte die irische Datenschutzbehörde eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited, nachdem festgestellt wurde, dass das Unternehmen die Datenschutzbestimmungen nicht ausreichend eingehalten hatte. In Deutschland gab es zahlreiche Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen oft erfolgreich war. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch im November letzten Jahres, dass der Nachweis, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen, ausreicht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die Verhandlung am Freitag wird sich zunächst mit formellen Fragen befassen, insbesondere ob das Gericht für die Klage zuständig ist. Eine Entscheidung wird am Ende der Sitzung nicht erwartet, ein gesonderter Verkündungstermin soll bekanntgegeben werden. Die Verhandlung ist öffentlich, und bis Anfang Oktober haben sich bereits mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Interessierte können ihre Ansprüche auf der Website des Bundesamts für Justiz anmelden.
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