BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat für eine Abschwächung des umstrittenen EU-Lieferkettengesetzes gestimmt. Künftig sollen deutlich weniger europäische Unternehmen strenge Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Die neuen Regeln würden nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro vorgesehen.

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In Brüssel hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments kürzlich eine Entscheidung getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf das europäische Lieferkettengesetz haben könnte. Mit einer Mehrheit von 17 zu 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurde für eine Abschwächung der bestehenden Regelungen gestimmt. Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass künftig deutlich weniger Unternehmen den strengen Sorgfaltspflichten unterliegen, die ursprünglich im Gesetz vorgesehen waren.

Die neuen Regelungen würden nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro vorgesehen. Diese Änderung könnte die Anzahl der betroffenen Unternehmen erheblich reduzieren und somit die Reichweite des Gesetzes einschränken.

Das europäische Lieferkettengesetz wurde im vergangenen Jahr mit dem Ziel verabschiedet, Menschenrechte weltweit zu stärken. Es soll sicherstellen, dass große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Allerdings gab es von Unternehmensseite Kritik an der Komplexität der Richtlinie, was nun zu den vorgeschlagenen Änderungen geführt hat.

Die Entscheidung des Rechtsausschusses hat jedoch auch deutliche Kritik hervorgerufen. Die Hilfsorganisation Misereor bezeichnete die geplanten Änderungen als Demontage des Gesetzes und Entrechtung der Schwächsten. In Deutschland würden nach der neuen Position des Rechtsausschusses nur noch etwa 120 statt bisher 2.700 Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und die Umwelt zu achten.

Bevor die Änderungen verbindlich werden, müssen noch finale Verhandlungen mit den EU-Staaten geführt werden. Diese Gespräche sollen Ende kommender Woche beginnen. Die EU-Staaten hatten sich bereits im Juni für ähnliche Lockerungen ausgesprochen. Der zuständige Verhandlungsführer des Europaparlaments, Jörgen Warborn, steht ebenfalls in der Kritik, da er mit einer Mehrheit von rechten bis rechtsextremen Kräften noch stärkere Änderungen fordern könnte.

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EU-Lieferkettengesetz: Rechtsausschuss plant Lockerungen
EU-Lieferkettengesetz: Rechtsausschuss plant Lockerungen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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