BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas plant eine umfassende Reform des Arbeitsschutzes, um Unternehmen von bürokratischen Lasten zu befreien. Ein zentraler Punkt ist die Abschaffung von über 123.000 Sicherheitsbeauftragten, was eine jährliche Entlastung von rund 135 Millionen Euro für die Wirtschaft bedeuten könnte. Diese Maßnahmen sollen die Digitalisierung im Arbeitsschutz vorantreiben und die Effizienz steigern.

Die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas hat ein ehrgeiziges Vorhaben zur Entlastung der Unternehmen von bürokratischen Pflichten im Arbeitsschutz angekündigt. Ein zentraler Aspekt dieses Plans ist die Abschaffung von mehr als 123.000 Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen. Diese Maßnahme soll die Wirtschaft um etwa 135 Millionen Euro pro Jahr entlasten, ohne das Schutzniveau der Arbeitnehmer zu gefährden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Reduzierung der Verpflichtung für kleinere Unternehmen, Sicherheitsbeauftragte zu ernennen. Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen künftig keine Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen müssen, während größere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten diese Zahl auf einen Beauftragten reduzieren können. Diese Änderung zielt darauf ab, die Effizienz zu steigern und die Unternehmen von unnötigen administrativen Aufgaben zu befreien.
Darüber hinaus plant das Arbeitsministerium, die sogenannte Druckluftverordnung aufzuheben. Diese Verordnung, die bisher spezielle Beauftragte für Arbeiten in Druckluftumgebungen vorschreibt, soll in bestehende Arbeitsschutzverordnungen integriert werden. Dies betrifft insbesondere Arbeiten im Tiefbau, wo Überdruckumgebungen durch Schleusen erzeugt werden. Die Abschaffung dieser speziellen Beauftragten soll ebenfalls zur Entlastung der Unternehmen beitragen.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform ist die Digitalisierung der Arbeitsschutzdokumentation. Die Ersetzung der Schriftform durch elektronische Vereinbarungen soll die Automatisierung und Digitalisierung im Arbeitsschutz fördern. Dies wurde von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände als notwendiger Schritt zur Modernisierung des Arbeitsschutzes begrüßt, da bestehende Schriftformerfordernisse die Digitalisierungsmöglichkeiten bisher stark eingeschränkt haben.
Die geplanten Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Modernisierung des Arbeitsschutzrechts in Deutschland. Ziel ist es, die Vorschriften stärker auf die tatsächliche Gefahrenlage auszurichten und unnötige bürokratische Hürden abzubauen. In den kommenden Jahren soll ein breiter Dialog mit den betroffenen Akteuren stattfinden, um weitere Vereinfachungen im Arbeitsschutzrecht zu diskutieren und umzusetzen.
Diese Reformpläne stehen auch im Kontext eines Vorstoßes von Digitalminister Karsten Wildberger, der die Ministerien aufgefordert hatte, konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorzulegen. Die Initiative von Bärbel Bas ist ein Schritt in diese Richtung und könnte als Modell für weitere Reformen in anderen Bereichen dienen.

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