BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die neue EU-Gebäuderichtlinie stellt den deutschen Immobilienmarkt vor große Herausforderungen. Erstmals müssen CO₂-Emissionen eines Gebäudes über dessen gesamten Lebenszyklus berechnet werden, was sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude betrifft. Diese Veränderungen erfordern nicht nur technisches Know-how, sondern auch eine gesellschaftliche Akzeptanz und Anpassung.
Die Einführung der neuen EU-Gebäuderichtlinie markiert einen bedeutenden Wendepunkt für den deutschen Immobilienmarkt. Erstmals wird gefordert, dass die CO₂-Emissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg berechnet werden. Diese umfassende Betrachtung, die von der Herstellung der Baustoffe bis zum Rückbau reicht, stellt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude eine Herausforderung dar. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat darauf reagiert und ein Positionspapier veröffentlicht, das praktikable Lösungen aufzeigt.
Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK, betont die Wichtigkeit dieser neuen Vorgaben für den Klimaschutz. Sie warnt jedoch davor, dass ohne eine tragfähige Umsetzung gesellschaftliche Polarisierungen drohen könnten. Architektinnen und Architekten spielen hierbei eine entscheidende Rolle, da sie die politischen Ziele mit den Realitäten des Bauens verbinden müssen. Dies erfordert nicht nur technisches Wissen, sondern auch die Fähigkeit, gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen.
Ein zentraler Aspekt der Richtlinie ist die Lebenszyklus-Bilanz (LCA), die künftig als fester Bestandteil der Planung etabliert werden soll. Die BAK empfiehlt, diese nicht als neues Spezialverfahren zu behandeln, sondern vergleichbar mit der Kostenplanung zu integrieren. Architekt*innen sind hier gefordert, Gestaltung, Technik und Wirtschaftlichkeit zu vereinen, um CO₂-Grenzwerte nicht nur einzuhalten, sondern auch gestalterisch sinnvoll umzusetzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Senkung des Energiebedarfs. Auch in einer klimaneutralen Energieversorgung bleibt ein niedriger Energiebedarf entscheidend, um tragbare Betriebskosten und stabile Netze zu gewährleisten. Architekt*innen können hier durch durchdachte Planung und den Einsatz robuster Low-Tech-Lösungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies senkt nicht nur die Kosten, sondern erhöht auch die Alltagstauglichkeit der Gebäude.
Die Schaffung einer zentralen Gebäudedatenbank, wie sie von der EPBD gefordert wird, bietet ebenfalls Chancen. Diese Datenbank sollte nicht nur als Datensilo dienen, sondern als Instrument, von dem Eigentümer*innen, Planende, Politik und Verwaltung gleichermaßen profitieren. Eine solche digitale Infrastruktur könnte Planungs- und Genehmigungsprozesse ergänzen, ohne sie zu verkomplizieren.
Insgesamt zeigt sich, dass die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Architekt*innen und der Gesellschaft erfordert. Nur so können die ambitionierten Klimaziele erreicht und gleichzeitig die gesellschaftliche Akzeptanz gesichert werden. Die BAK hat mit ihrem Positionspapier einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht und konkrete Vorschläge zur Umsetzung geliefert.
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