KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat die Zustimmungsbeschlüsse der VW-Hauptversammlung zu den Versicherungsvergleichen im Dieselskandal für nichtig erklärt. Dies bedeutet, dass die Haftungsvergleiche mit den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler erneut verhandelt werden müssen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die rechtliche Aufarbeitung des Skandals haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine bedeutende Entscheidung im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen (VW) getroffen. Die Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung zu den Versicherungsvergleichen, die VW mit mehreren Versicherungsunternehmen geschlossen hatte, wurden für nichtig erklärt. Diese Entscheidung erfordert eine erneute Verhandlung der Haftungsvergleiche mit den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle.
Der Dieselskandal, der 2015 öffentlich bekannt wurde, hat VW in erhebliche rechtliche Schwierigkeiten gebracht. Der Autohersteller hatte Abgaswerte in Dieselfahrzeugen manipuliert, um die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Infolge dieser Enthüllungen sah sich VW mit zahlreichen Klagen und Schadensersatzforderungen konfrontiert. Um die rechtlichen Auseinandersetzungen zu beenden, einigte sich VW im Juni 2021 mit den ehemaligen Vorständen und den Versicherungsunternehmen auf Vergleiche, die fast 290 Millionen Euro in Richtung VW fließen lassen sollten.
Die Aktionärsschützer hatten jedoch gegen diese Vergleiche geklagt. Sie argumentierten, dass VW die Sperrfrist von drei Jahren nicht eingehalten habe und die Vergleiche gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstießen. Zudem kritisierten sie, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der ehemaligen Vorstände nicht ausreichend ermittelt worden sei. Der BGH stellte fest, dass die Aktionäre nicht ausreichend über den Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen weitere Organmitglieder informiert wurden.
Die Entscheidung des BGH wird von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) begrüßt, da sie die Informationspflichten bei der Einberufung einer Hauptversammlung nachschärft und die Aktionärsrechte stärkt. VW hingegen prüft nun die nächsten Schritte und befindet sich in Gesprächen mit den anderen Parteien der Vergleichsvereinbarungen. Der Konzern hat die Absicht, die 2021 getroffenen Vereinbarungen erneut abzuschließen, da die maßgeblichen Gründe für den Abschluss der Vergleiche nach Einschätzung des Unternehmens auch heute noch zutreffen.

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