BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um die Einführung einer Chatkontrolle in der EU sorgt für Spannungen im Bundestag. Während die Oppositionsparteien die Bundesregierung auffordern, sich gegen die Überwachung verschlüsselter Kommunikation zu stellen, bleibt die Regierung uneins. Der dänische Vorschlag zur Kontrolle von Chatinhalten im Kampf gegen Kinderpornografie wurde vorerst gestoppt, doch das Thema bleibt auf der Agenda.

Die Debatte um die Einführung einer Chatkontrolle in der Europäischen Union hat im Bundestag für erhebliche Spannungen gesorgt. Die Oppositionsparteien, darunter die AfD, die Grünen und die Linken, fordern die schwarz-rote Regierungskoalition auf, sich langfristig gegen die Überwachung verschlüsselter Kommunikation einzusetzen. Sie stellen in Frage, ob die Bundesregierung konsequent den Schutz der Privatsphäre ihrer Bürger gewährleisten wird.
Ein Vorstoß der dänischen EU-Ratspräsidentschaft, der die Kontrolle von Chatinhalten im Kampf gegen Kinderpornografie ermöglichen sollte, ist vorerst gescheitert. Der Entwurf für eine EU-Verordnung wurde nicht zur Abstimmung beim nächsten EU-Innenministertreffen vorgelegt, da sich ohne die Unterstützung Deutschlands keine Mehrheit abzeichnete. Dennoch bleibt das Thema auf der Agenda, da Dänemark oder zukünftige EU-Ratspräsidentschaften einen überarbeiteten Vorschlag erneut einbringen könnten.
Innerhalb der deutschen Regierung gibt es unterschiedliche Meinungen zur Chatkontrolle. Während das Bundesjustizministerium sich klar gegen eine anlasslose Überwachung ausgesprochen hat, hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den dänischen Vorschlag nicht öffentlich abgelehnt. Diese Uneinigkeit sorgt für Kritik seitens der Opposition, die die Chatkontrolle als ersten Schritt in Richtung eines totalitären Staates sieht.
Vertreter der schwarz-roten Koalition betonen jedoch, dass die gesamte Bundesregierung gegen eine anlasslose Chatkontrolle sei. Der CDU-Abgeordnete Johannes Rothenberger erklärte, dass das Europäische Parlament klare Vorgaben für die Verhandlungen gemacht habe: Ein generelles Scannen von Nachrichten sei nicht vorgesehen, sondern nur in eng definierten Fällen, bei konkretem Verdacht und mit richterlicher Anordnung. Diese Maßnahmen sollen helfen, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen und die Verbreitung solcher Taten zu verhindern.

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