BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um das neue Wehrdienstgesetz im Bundestag zeigt erste Anzeichen von Kompromissbereitschaft. Verteidigungsminister Boris Pistorius und andere Politiker der Koalition sind offen für alternative Vorschläge, um die Bundeswehr zu stärken. Die Debatte dreht sich um die Frage, wie man genügend Freiwillige für den Wehrdienst gewinnen kann und ob ein Losverfahren eingeführt werden soll.

Die Diskussion um das neue Wehrdienstgesetz im Bundestag hat erste Kompromisstöne hervorgebracht. Verteidigungsminister Boris Pistorius, der das Gesetz im Parlament vorgestellt hat, zeigte sich offen für alternative Vorschläge, um die Bundeswehr zu stärken. Die schwarz-rote Koalition signalisiert ebenfalls Kompromissbereitschaft, um eine Lösung zu finden, die alle Seiten zufriedenstellt.
Das geplante Gesetz, das bereits vom Bundeskabinett gebilligt wurde, stößt besonders in der Unionsfraktion auf Widerstand. Ein zentraler Streitpunkt ist, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn sich nicht genügend Freiwillige für den Wehrdienst melden. Pistorius befürwortet eine allgemeine Musterung aller jungen Männer, während andere Politiker ein Losverfahren vorschlagen, um die Wehrgerechtigkeit zu gewährleisten.
Unionsfraktionsvize Norbert Röttgen verteidigt den Los-Vorschlag, da er jedem Mann die gleiche Chance und das gleiche Risiko bietet. Auch die SPD-Verteidigungspolitikerin Siemtje Möller betont, dass eine tragfähige Lösung gefunden werden muss. Die Opposition kritisiert die Pläne der Regierung scharf und spricht von einem Schlamassel, der Unsicherheit bei den jungen Menschen schürt.
Die Koalition ist sich jedoch einig, dass die Bundeswehr deutlich vergrößert werden soll. Derzeit sind etwa 183.000 Soldaten im Dienst, in den nächsten Jahren sollen es 260.000 werden. Diese Aufstockung wird mit der veränderten Bedrohungslage in Europa begründet. Bundeskanzler Friedrich Merz betont, dass die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee in der EU werden soll, um die Verteidigungsfähigkeit zu sichern.
Die strittigen Fragen im Gesetzentwurf sollen nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden. Expertenanhörungen und weitere Beratungen sind geplant, bevor der Bundestag über den geänderten Entwurf abstimmt. Ziel ist es, das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen.

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