EBERBACH / LONDON (IT BOLTWISE) – Seit dem 1. Juni 2026 gilt für BGW-Mitgliedsbetriebe und Zahnarztpraxen eine geänderte DGUV Vorschrift 2. Die Schwelle für die vereinfachte Regelbetreuung steigt von 10 auf 20 Beschäftigte, wodurch mehr Unternehmen in strengere Betreuungsmodelle fallen. Gleichzeitig wird ein Teil der Betreuung per Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht, wenn Fachkräfte den Betrieb zuvor vor Ort kennengelernt haben. Parallel dazu wächst der Druck in der Verkehrssicherheit: Während über verpflichtende Fahrtauglichkeitstests diskutiert wird, setzen Anbieter und Unternehmen vermehrt auf Sicherheits- und Techniktrainings.

Arbeitsschutz im Straßenverkehr ist längst nicht mehr nur ein Thema für einzelne Sicherheitskampagnen, sondern wird in Deutschland zunehmend zur Daueraufgabe der betrieblichen Prävention. Der Auslöser ist diesmal nicht allein ein Unfall oder eine neue Leitlinie, sondern eine Anpassung innerhalb der DGUV Vorschrift 2: Seit dem 1. Juni 2026 gelten neue Regeln für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie für Zahnarztpraxen. Besonders spürbar wird dabei die Anhebung der Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung von 10 auf 20 Beschäftigte. Für viele Organisationen bedeutet das konkret: Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweisdokumentation müssen zeitnah geprüft werden, weil sich der Umfang der Betreuungspflichten verschiebt.
Technisch und organisatorisch ist vor allem der zweite Hebel interessant: Die überarbeitete Vorschrift schafft mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Betreuung durch Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Bis zu ein Drittel der Betreuung kann künftig digital erfolgen, also per Video- oder Telefonkonferenz. Voraussetzung ist aber nicht nur die Teilnahme „aus der Distanz“, sondern ein nachvollziehbarer Startpunkt: Die Fachkräfte müssen den Betrieb vorab persönlich kennengelernt haben. Diese Kombination aus Präsenz-Anker und digitalem Folgetermin zielt auf zwei Dinge gleichzeitig: Erstens soll die Qualität der Gefährdungsbeurteilung durch ein reales Betriebsverständnis abgesichert werden. Zweitens reduziert die digitale Komponente den Abstimmungsaufwand, etwa bei Schichtmodellen oder dezentralen Arbeitsplätzen.
Für die Umsetzung im Alltag ist damit auch die Vertragslage ein praktischer Stresstest. Der Text sieht hierfür eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2027 vor, die bestehenden Verträgen Zeit für Anpassungen gibt. Gleichzeitig weist die Quelle auf einen handfesten Engpass hin: Der Fachkräftemangel bei Sicherheitsdienstleistern könnte die neuen Berichtspflichten erschweren. In der Praxis führt das häufig zu zwei Effekten, die Unternehmen schon jetzt einkalkulieren sollten: Erstens steigt der Wert von planbaren Betreuungstakten, weil kurzfristige Terminfenster knapper werden. Zweitens gewinnt eine saubere Dokumentationskette an Bedeutung, damit die Betreuung auch bei wechselnden Ansprechpartnern nachvollziehbar bleibt.
Die Diskussion um Arbeitsschutz geht jedoch über den organisatorischen Rahmen hinaus und landet in der Verkehrssicherheit. Parallel zu den regulatorischen Änderungen entzündet sich laut dem Bericht eine Debatte um verpflichtende Fahrtauglichkeitsprüfungen – konkret mit Bezug auf EU-Pläne für Senioren ab 70 Jahren. Die Kreisverkehrswacht Elbe-Elster stellt sich dem gegenüber und fordert verpflichtende Sicherheitstrainings für alle Kraftfahrzeugführer. Dieser Standpunkt spiegelt eine grundsätzliche Frage: Während Eignungs- oder Fahrtests stark auf Beurteilung setzen, setzen Trainings eher auf Verhaltens- und Technikkompetenz. Gerade im Unternehmenskontext ist diese Unterscheidung relevant, weil Trainings Programmeigenschaften sichtbar machen können (z. B. Bremsmanöver, Ausweichsituationen), während Tests eher eine Momentaufnahme darstellen.
Dass es solche Trainings bereits gibt, zeigt der Blick auf Beispiele aus verschiedenen Regionen und Fahrzeugklassen. In Bad Oldesloe führt ein Anbieter regelmäßig Sicherheitskurse für PKW, Motorräder und Offroad-Fahrzeuge durch; thematisch stehen Bremsmanöver auf unterschiedlichen Untergründen, Slalomfahrten und Ausweichmanöver im Mittelpunkt. Auch im Juni und Juli fanden dort Basis-Trainings statt. Ähnliche Programme bietet außerdem das VW Schulungszentrum in Nürtingen an, inklusive Technikschulungen für Elektrofahrzeuge. Für Unternehmen mit Flotten oder mobil eingesetzten Teams ist das mehr als „Nice to have“: Wenn Sicherheitstrainings als Teil der Präventionsarbeit verstanden werden, lassen sich Schulungsnachweise häufig besser in die Unterweisungsplanung integrieren als bei abstrakten Pflichten ohne klaren Lernpfad.
Prävention wirkt aber nicht erst im Erwachsenenalter. Der Bericht verweist auf eine praktische Verkehrserziehung: Am 31. Juli übergab der Lahn-Dill-Kreis ein neues Einsatzfahrzeug an die Jugendverkehrsschule Dillenburg. Der moderne Transporter ersetzt einen Lkw aus dem Jahr 1999 und bringt die Verkehrserziehung für Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen. Landrat Carsten Braun ordnete die Maßnahme mit Blick auf die Sensibilisierung für Gefahren ein: Je früher Kinder für Risiken im Straßenverkehr sensibilisiert werden, desto sicherer bewegen sie sich später. Solche Programme ergänzen betriebliche Maßnahmen, weil sie das Sicherheitsverhalten über Lebensphasen hinweg aufbauen – und damit das Risiko zukünftiger Fehlhandlungen im Straßenverkehr indirekt senken.
Für die Arbeit im Betrieb bleibt schließlich ein Punkt zentral: Sicherheit muss in die Unternehmenskultur eingebettet werden, sonst bleibt sie auf Folien oder Einzeltermine beschränkt. Ein Beispiel liefert der Hersteller Gelita mit einem Aktionstag für Arbeitssicherheit und Gesundheit am Hauptsitz in Eberbach, bei dem Workshops zu Erster Hilfe, Stoffwechselanalysen und ein Stolperparcours durchgeführt wurden. Ergänzend gilt: Lückenlose Dokumentation ist entscheidend, damit im Ernstfall die Einhaltung von Unterweisungspflichten und die betriebliche Umsetzung nachvollziehbar sind. Wer zudem beruflich professionelle Fahrzeugführerqualifikationen aufbaut, sieht laut Quelle steigende Anforderungen und mehr Spezialisierung – etwa Kurse für das Fahren unter extremen Bedingungen im Hochgebirge, in denen defensives Fahren, Risikomanagement und Höhenphysiologie zusammenkommen. Für Personalverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Mit DGUV-konformen Betreuungsstrukturen, digital unterstützter Betreuung nach Vorgabe und praxisnahen Trainings lässt sich Sicherheit als durchgängiger Prozess organisieren – statt als wiederkehrende Pflichtübung.
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