LONDON (IT BOLTWISE) – Der Umgang mit Erbschaften kann für Hinterbliebene eine komplexe Angelegenheit sein, die sowohl organisatorische als auch emotionale Herausforderungen mit sich bringt. In Deutschland gibt es klare Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen, die Erben helfen, den Nachlass zu klären und potenzielle Vermögenswerte zu finden.

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Der Verlust eines geliebten Menschen bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch eine Vielzahl von organisatorischen Aufgaben. Eine der wichtigsten Fragen, die sich Hinterbliebene stellen, ist, ob und wie viel Vermögen vererbt wurde. Oftmals ist es nicht klar, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder welche Vermögenswerte vorhanden sind. In solchen Fällen müssen Erben selbst aktiv werden, um das Erbe zu klären.

Ein wichtiger Schritt bei der Suche nach geerbtem Vermögen ist die Kontaktaufnahme mit Banken, um mögliche Konten des Verstorbenen zu identifizieren. Der Bankenverband bietet ein kostenloses Nachforschungsverfahren an, das jedoch nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die Erbberechtigung nachgewiesen wird. Dieses Verfahren berücksichtigt ausschließlich Konten, die auf den Namen des Verstorbenen lauten.

In Fällen, in denen der Kontakt zu einem verstorbenen Familienmitglied abgebrochen war, kann das amtliche Sterberegister eine wertvolle Informationsquelle sein. Potenzielle Erben können dort Auskunft über den Todesfall erhalten und anschließend ihre Erbberechtigung prüfen lassen. Sollte kein Testament vorhanden sein, greift die gesetzliche Erbfolge, bei der die Erbgruppen erster Ordnung, wie Kinder und Enkel, bevorzugt werden.

Wenn keine Erben bekannt sind, übernimmt das Nachlassgericht die Verwaltung des Vermögens. Ein Nachlasspfleger wird beauftragt, potenzielle Erben zu ermitteln. Bei größeren Vermögen kann ein Erbenermittler hinzugezogen werden, der den Stammbaum des Verstorbenen untersucht. Sollte kein Erbe gefunden werden, fällt das Vermögen an den Staat. Erben müssen zudem beachten, dass jede Erbschaft dem Erbschaftssteuergesetz unterliegt und dem Finanzamt gemeldet werden muss.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Ehepartner automatisch alleinige Erben sind. Dies trifft nur zu, wenn es im Testament festgelegt wurde. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Auch uneheliche Kinder sind erbberechtigt und haben Anspruch auf einen Pflichtteil, selbst wenn sie im Testament enterbt wurden. Ein Testament muss handschriftlich verfasst sein, um gültig zu sein, da maschinell erstellte Dokumente angefochten werden können.

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Erbschaften oft bestehende Vermögensungleichheiten verstärken. Die Hälfte aller Erbschaften in Deutschland geht an die oberen zehn Prozent der Begünstigten, was zeigt, dass bereits Vermögende am häufigsten und am meisten erben. Im Durchschnitt beträgt eine Erbschaft etwa 85.000 Euro pro Person.




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Erbschaften in Deutschland: Was Erben wissen sollten
Erbschaften in Deutschland: Was Erben wissen sollten (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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