FRANKFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Zugreisende in Deutschland kennen das Problem: Verspätungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn können zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Besonders ärgerlich wird es, wenn man aufgrund einer Verspätung von über 60 Minuten den Zielbahnhof nicht mehr am selben Tag erreicht. In solchen Fällen können Reisende unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Hotelübernachtung erstattet bekommen.

Reisende, die regelmäßig mit der Deutschen Bahn unterwegs sind, kennen die Herausforderungen, die mit Verspätungen im Fernverkehr einhergehen. Während kurze Verzögerungen oft noch verkraftbar sind, können längere Verspätungen erhebliche Auswirkungen haben. Besonders problematisch wird es, wenn Reisende an einem kleinen Bahnhof stranden und keine Möglichkeit mehr haben, am selben Tag ihr Ziel zu erreichen.
In solchen Fällen bietet die Deutsche Bahn unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Hotelkosten zu erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass die Verspätung mindestens 60 Minuten beträgt und die Weiterfahrt am selben Tag unmöglich oder unzumutbar ist. Zudem muss die Ursache der Verspätung bei der Deutschen Bahn liegen. Alternativ kann die Bahn ein anderes Verkehrsmittel anbieten, für das sie pro Person bis zu 80 Euro erstattet.
Ein Beispiel: Kommt man um 0:30 Uhr in Frankfurt (Main) Hbf an und verpasst den Anschlusszug nach Heidelberg aufgrund einer Verspätung von über 60 Minuten, kann ein Taxi-Gutschein ausgegeben werden. Eine Gruppe von vier Personen könnte so per geteiltem Taxi ohne zusätzliche Kosten nach Heidelberg gelangen. Wird eine solche Lösung angeboten, entfällt die Erstattung von Hotelkosten.
Wichtig ist, dass die Erstattung von Hotelkosten nur dann genehmigt wird, wenn keine andere Möglichkeit besteht, als eigenständig eine Unterkunft zu suchen. Dabei sollte es sich nicht um eine Luxusunterkunft handeln, um Streitigkeiten mit dem Servicecenter Fahrgastrechte zu vermeiden. Der Anspruch auf Erstattung kann innerhalb eines Jahres nach Gültigkeitsdatum der Fahrkarte geltend gemacht werden. Hierfür müssen Reisende ein ausgefülltes Fahrgastrechteformular, die Originalbelege der entstandenen Kosten sowie die Fahrkarte selbst einreichen.

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