BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat kürzlich klargestellt, dass die Verwahrung und der Transfer von Stablecoins, die nicht den Anforderungen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) entsprechen, nicht gegen die neuen europäischen Kryptowährungsgesetze verstoßen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat kürzlich die Unsicherheiten rund um die Verwahrung und den Transfer von Stablecoins, die nicht den Anforderungen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) entsprechen, ausgeräumt. Diese Klärung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Binance angekündigt hat, neun nicht MiCA-konforme Stablecoins, darunter Tether’s USDt, für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von der Handelsplattform zu entfernen.
Obwohl Binance die betroffenen Token aus dem Handel nimmt, wird es weiterhin Ein- und Auszahlungen von nicht MiCA-konformen Stablecoins nach dem Delisting am 31. März unterstützen. Laut ESMA verstößt die Bereitstellung von Verwahrungs- und Transferdiensten für nicht konforme Stablecoins nicht gegen die neuen europäischen Kryptowährungsgesetze.
Ein Sprecher der ESMA erklärte, dass unter MiCA Verwahrungs- und Transferdienste nicht als ein öffentliches Angebot oder als ein Antrag auf Zulassung zum Handel von nicht konformen Asset-Referenz-Token oder E-Geld-Token gelten. Diese Dienste sind daher nicht ausdrücklich unter den Titeln III und IV von MiCA verboten.
Obwohl die ESMA anerkennt, dass Ein- und Auszahlungen von nicht MiCA-konformen Stablecoins nicht verboten sind, betont sie, dass europäische Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) die Einschränkung von Diensten, die den Erwerb solcher Vermögenswerte erleichtern, priorisieren sollten. Diese Empfehlung basiert auf einer Leitlinie, die am 17. Januar 2025 herausgegeben wurde.
Die Bestätigung der ESMA, dass MiCA die Verwahrung und den Transfer von USDt nicht explizit einschränkt, während gleichzeitig CASPs geraten wird, Auszahlungen nach dem 31. März einzustellen, trägt zur anhaltenden Verwirrung über die MiCA-Konformität bei. Diese Unsicherheiten sind nicht die einzigen Debattenpunkte in Bezug auf die neuen europäischen Kryptoregelungen.
Viele Branchenbeobachter haben zuvor auf Compliance-Fragen hingewiesen, die sich daraus ergeben, dass MiCA wichtige Branchenbereiche wie tokenisierte reale Vermögenswerte und Kryptowährungs-Staking nicht adressiert. Die ESMA und nationale Aufsichtsbehörden überwachen kontinuierlich die Marktentwicklungen, um einen geordneten Übergang zum MiCA-Regime sicherzustellen.

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