BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Europäische Union hat neue Anforderungen an die Cybersicherheit von vernetzten Geräten eingeführt, die ab August 2025 gelten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Schutz von Netzwerken und der Privatsphäre zu verbessern, indem grundlegende Sicherheitsstandards für Geräte mit Funkschnittstellen wie Bluetooth und Wi-Fi festgelegt werden.
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte im Bereich der IT-Sicherheit gemacht. Mit der erneuerten Radio Equipment Directive (RED), die ab August 2025 in Kraft tritt, werden neue Cybersicherheitsanforderungen für vernetzte Geräte im Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt. Diese Richtlinie betrifft alle Geräte, die mit dem Internet verbunden sind und über eine Funkschnittstelle verfügen, wie beispielsweise Bluetooth oder Wi-Fi.
Ab dem 1. August 2025 wird ein CE-Kennzeichen auf diesen Geräten anzeigen, dass sie die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Diese Maßnahmen sollen den Schutz von Netzwerken und der Privatsphäre der Nutzer verbessern. Die Auswirkungen auf Verbraucher und Industrie werden jedoch als begrenzt eingeschätzt, da viele der neuen Vorgaben bereits zum Standardrepertoire der IT-Sicherheit gehören.
Die aktuelle RED hat eine lange Vorgeschichte. Die ursprüngliche Funkanlagenrichtlinie wurde 2014 verabschiedet und 2016 wirksam, um eine frühere Richtlinie von 1999 abzulösen. Im Jahr 2022 erließ die EU-Kommission eine delegierte Verordnung, deren Inkrafttreten sich jedoch verzögerte. Anfang 2025 führte der Durchführungsbeschluss EU 2025/138 harmonisierte Standards ein, die spezifische Cybersicherheitsanforderungen für verschiedene Gerätekategorien definieren.
Zu den betroffenen Geräten zählen unter anderem Smartphones, Wearables und Smartwatches mit Bluetooth. Diese müssen sicher verschlüsselte Datenübertragungen und änderbare Passwörter gewährleisten. Multi-Faktor-Authentifizierung soll zusätzlichen Schutz vor Betrug bieten. Spielzeuge müssen zudem eine Zugangssteuerung durch Eltern oder Erziehungsberechtigte ermöglichen.
Vera Wesselkamp vom Bitkom erklärt, dass sich für Smartphone-Nutzer wenig ändern wird. Die Neuerungen sind besonders relevant für das Internet der Dinge und Wearables, die mit dem Internet verbunden sind und Daten verarbeiten. Die Vorschriften werden in Normen konkretisiert, an deren Entwicklung das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mitgewirkt hat.
Claudia Plattner, Präsidentin des BSI, betont, dass erstmals rechtlich verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit einer Vielzahl von vernetzten Produkten gestellt werden. Dies soll das Cybersicherheitsniveau in Deutschland und Europa deutlich erhöhen. Zur Umsetzung der Vorschriften gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder durch notifizierte Prüfstellen, die die Konformität feststellen, oder durch eine Selbsterklärung der Unternehmen.
Die Normen wurden im Januar 2025 veröffentlicht, sodass sich die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Unternehmen bereits darauf einstellen konnten. Dennoch könnte die Zeit bis Anfang August für viele Firmen knapp werden, um die Umstellung vollständig zu realisieren. Der IT-Verband Bitkom begrüßt die Neuerungen grundsätzlich, warnt jedoch vor einer möglichen Doppelregulierung, da sich die RED mit anderen Verordnungen überschneiden könnte.
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