LUXEMBURG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, die den Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der EU erheblich beeinflussen könnte. Vorübergehend sind gesundheitsbezogene Werbeaussagen für pflanzliche Inhaltsstoffe wie Safranextrakt und Ginkgo untersagt, bis die EU-Kommission diese überprüft.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf den Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union haben könnte. Die Richter entschieden, dass gesundheitsbezogene Werbeaussagen für pflanzliche Inhaltsstoffe wie Safranextrakt und Ginkgo bis auf Weiteres nicht zulässig sind. Diese Maßnahme bleibt bestehen, bis die EU-Kommission die entsprechenden Claims überprüft und gegebenenfalls genehmigt.

Im Mittelpunkt dieser Entscheidung steht die Hamburger Firma Novel Nutriology, die ihr Produkt mit einem stimmungsaufhellenden Safranextrakt und einem Melonensaftextrakt beworben hatte, der Stress und Erschöpfung mindern soll. Der Verband Sozialer Wettbewerb sah darin eine unzulässige Gesundheitswerbung und klagte vor Gericht. Diese Klage führte letztlich zu der wegweisenden Entscheidung des EuGH.

Die EU verfügt bereits über eine Liste zulässiger Gesundheitsangaben, doch die Aufnahme von Aussagen zu pflanzlichen Produkten, sogenannten ‘Botanicals’, wird häufig aufgrund unzureichender Studien abgelehnt. Die EU-Kommission hat die Bewertung dieser Claims bereits auf Eis gelegt, was bedeutet, dass Unternehmen, die von der wachsenden Nachfrage nach natürlichen Ergänzungsmitteln profitieren möchten, vorerst keine gesundheitsbezogenen Aussagen machen dürfen.

Diese Entscheidung könnte den Markt für Nahrungsergänzungsmittel erheblich beeinflussen, da viele Unternehmen auf die wachsende Beliebtheit natürlicher Produkte setzen. Die Unsicherheit über die Zulässigkeit von Gesundheitsclaims könnte dazu führen, dass Unternehmen ihre Marketingstrategien überdenken müssen. Experten erwarten, dass die EU-Kommission in naher Zukunft klare Richtlinien für die Zulassung solcher Claims entwickeln wird.

Die Entscheidung des EuGH könnte auch Auswirkungen auf die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich haben. Unternehmen könnten gezwungen sein, mehr in wissenschaftliche Studien zu investieren, um die Wirksamkeit ihrer Produkte zu belegen und die Zulassung von Gesundheitsclaims zu erleichtern. Dies könnte langfristig zu einer höheren Qualität und Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln führen.

Insgesamt zeigt die Entscheidung des EuGH, wie wichtig eine klare Regulierung im Bereich der Gesundheitswerbung ist. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen und gleichzeitig Innovationen in der Branche zu fördern. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich der Markt für Nahrungsergänzungsmittel in der EU weiterentwickeln wird und welche Rolle pflanzliche Inhaltsstoffe dabei spielen werden.

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EuGH-Entscheidung: Gesundheitsclaims für pflanzliche Stoffe vorübergehend untersagt
EuGH-Entscheidung: Gesundheitsclaims für pflanzliche Stoffe vorübergehend untersagt (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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