LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof hat die Genehmigung der EU-Kommission für ungarische Staatshilfen zur Erweiterung des Atomkraftwerks Paks für nichtig erklärt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Energiepolitik der EU haben, da sie die Kommission zwingt, ihre Beihilfenpolitik zu überdenken. Ungarn plant jedoch, das Projekt fortzusetzen, was die Spannungen zwischen Brüssel und Budapest weiter verschärfen könnte.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich die Genehmigung der EU-Kommission für ungarische Staatshilfen zur Erweiterung des Atomkraftwerks Paks für nichtig erklärt. Diese Entscheidung basiert darauf, dass die Kommission nicht nur die EU-Regeln zu Beihilfen, sondern auch die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge hätte prüfen müssen. Damit hob der EuGH ein vorheriges Urteil des EU-Gerichts auf, das eine Klage Österreichs gegen den Kommissionsbeschluss abgewiesen hatte.

Die ungarische Regierung plant dennoch, das Projekt fortzusetzen. Der ungarische Minister für Europäische Angelegenheiten, Janos Boka, betonte, dass die Bauarbeiten gemäß dem bisherigen Zeitplan fortgeführt werden könnten, da das Urteil keine Elemente enthalte, die die Investition verhindern würden. Die EU-Kommission muss nun eine neue Entscheidung über die staatlichen Beihilfen treffen, wobei Ungarn versichert, kooperativ und unter Einhaltung aller Vorschriften an diesem Prozess teilzunehmen.

Das Bauprojekt Paks II ist umstritten, da 80 Prozent der Kosten durch Kredite russischer Staatsbanken finanziert werden sollen. Der Bauauftrag ging an eine Gesellschaft, die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehört. Diese Verbindung zu Russland ist insbesondere in der aktuellen geopolitischen Lage brisant und könnte die EU-Kommission dazu veranlassen, die Genehmigung unter neuen Gesichtspunkten zu prüfen.

Historisch gesehen wurden die ersten vier Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Paks I in den 1980er Jahren mit sowjetischer Hilfe gebaut. Die Betriebserlaubnis für diese Blöcke läuft zwischen 2032 und 2037 aus. Die neuen Blöcke von Paks II sollten ursprünglich bis 2026 ans Netz gehen, jedoch wurde der Bau bislang nicht begonnen. Ungarn hat inzwischen auch in Solarenergie investiert, doch regierungsnahe Kommentatoren betonen, dass Paks II weiterhin als notwendig erachtet wird, da alternative Energiequellen nicht ausreichen würden.

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EuGH erklärt EU-Genehmigung für ungarische AKW-Beihilfen für nichtig
EuGH erklärt EU-Genehmigung für ungarische AKW-Beihilfen für nichtig (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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