MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Das Vergleichsportal Check24 kann sein umstrittenes Notensystem zur Bewertung von Versicherungstarifen vorerst weiter nutzen. Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt jedoch nur einen vorläufigen Schritt dar, da das Landgericht München I noch klären muss, ob die Bewertungen im Einklang mit dem EU-Recht stehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Check24 sein Notensystem zur Bewertung von Versicherungstarifen vorläufig beibehalten darf. Diese Entscheidung erfolgt unter Vorbehalt, da das Landgericht München I noch prüfen muss, ob die Klassifizierung als „vergleichende Werbung“ im Rahmen des EU-Rechts zulässig ist. Erste Zweifel an dieser Klassifizierung wurden von den Richtern des EuGH geäußert.
Check24, ein führendes Vergleichsportal, bewertet verschiedene Versicherungsprodukte mit Noten von 1,0 bis 4,0. Ziel ist es, den Verbrauchern eine bessere Orientierung im komplexen Versicherungsmarkt zu bieten. Diese Bewertungsmethode wird jedoch von der HUK-Coburg, einem großen Versicherungsunternehmen, in Frage gestellt. HUK-Coburg sieht darin unzulässige und irreführende Werbung und hat Klage auf Unterlassung und Schadensersatz eingereicht.
Die Argumentation der HUK-Coburg basiert darauf, dass die Komplexität von Versicherungsleistungen nicht einfach in einer Note zusammengefasst werden kann. Das Landgericht München I hat den EuGH um Klarstellung gebeten, ob solche Bewertungsvergleiche im EU-Recht erlaubt sind, insbesondere wenn sie in Form von Noten präsentiert werden. Auch andere Vergleichsportale verwenden ähnliche Bewertungssysteme, was die Tragweite dieser Entscheidung unterstreicht.
Der EuGH deutete an, dass es sich nur dann um unzulässige Werbung handeln könnte, wenn beide Unternehmen direkte Konkurrenten sind. Da Check24 Versicherungen vergleicht und vermittelt, während HUK-Coburg diese bereitstellt, könnte dies nicht der Fall sein. Dennoch bleibt die endgültige Entscheidung beim Landgericht München I.
Eine Sprecherin der HUK-Coburg äußerte sich nicht konkret zum laufenden Verfahren, und auch von Check24 steht eine offizielle Erklärung noch aus. Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der vergleichenden Werbung in der Versicherungsbranche haben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für vergleichende Werbung sind in der EU streng geregelt, um Verbraucher vor irreführenden Informationen zu schützen. Diese Entscheidung könnte daher auch als Präzedenzfall für andere Branchen dienen, die ähnliche Bewertungssysteme nutzen. Die endgültige Klärung durch das Landgericht München I wird mit Spannung erwartet, da sie die zukünftige Praxis der Bewertung von Versicherungsprodukten maßgeblich beeinflussen könnte.

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