KASSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Palästinenser scheiterte mit dem Versuch, die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel gerichtlich zu stoppen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, die die Genehmigungen für ein deutsches Rüstungsunternehmen erlaubte. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des israelischen Vorgehens in Gaza war nicht entscheidungserheblich.

In einem aktuellen Fall hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde eines Palästinensers abgewiesen, der gegen die Genehmigung zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel vorgehen wollte. Diese Entscheidung bestätigt die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, die die Ausfuhr von Ersatzteilen für Panzer durch ein deutsches Rüstungsunternehmen erlaubte. Der Palästinenser hatte argumentiert, dass diese Exporte gestoppt werden sollten, um die militärischen Aktionen Israels in Gaza nicht weiter zu unterstützen.
Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs begründete seine Entscheidung damit, dass die prozessrechtlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung im Eilrechtsschutzverfahren nicht gegeben seien. Die Verwaltungsgerichtsordnung sehe in diesem Fall keine Möglichkeit vor, die Genehmigungen anzufechten. Zudem sah das Gericht keine staatliche Schutzpflicht, die dem Antragsteller als Drittem eine Befugnis zur Anfechtung geben könnte.
Interessanterweise spielte die Frage, ob das militärische Vorgehen Israels in Gaza als völker- oder menschenrechtswidrig angesehen werden müsse, im Verfahren keine entscheidende Rolle. Der Senat entschied, dass diese Frage nicht zum Gegenstand seiner Entscheidung gemacht werden müsse, da sie für die rechtliche Beurteilung der Genehmigungen irrelevant sei.
Diese Entscheidung ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar, was bedeutet, dass der Palästinenser keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die Ausfuhrgenehmigungen einleiten kann. Dies wirft Fragen über die Möglichkeiten auf, wie Einzelpersonen oder Gruppen Einfluss auf die Rüstungsexportpolitik nehmen können, insbesondere wenn sie der Meinung sind, dass solche Exporte zu Menschenrechtsverletzungen beitragen könnten.

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