HALLE / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Gerichtsurteil in Halle hat die hohen Preise für den Einbau intelligenter Stromzähler durch den Netzbetreiber Mitnetz gestoppt. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, da die Kosten für den Einbau eines Smart Meters bis zu 884 Euro betragen sollten. Das Urteil sendet ein klares Signal an die Branche, angemessene Preise zu verlangen.

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Halle die hohen Preise für den Einbau intelligenter Stromzähler durch den Netzbetreiber Mitnetz gestoppt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Praxis geklagt, da Kunden für den Einbau eines Smart Meters bis zu 884 Euro zahlen sollten. Das Gericht entschied, dass diese Preise unangemessen sind und untersagte Mitnetz, solche hohen Gebühren zu verlangen.
Intelligente Stromzähler, auch als Smart Meter bekannt, sind ein wesentlicher Bestandteil der Modernisierung des Energienetzes. Sie ermöglichen eine effizientere Steuerung von Angebot und Nachfrage und sind notwendig für die Nutzung dynamischer Stromtarife und den Betrieb von Solaranlagen. Seit Januar 2025 können Kunden auf eigenen Wunsch ihren Stromzähler gegen ein Smart Meter austauschen lassen, allerdings gegen ein Entgelt.
Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass die von Mitnetz geforderten Preise nicht nachvollziehbar seien. Laut dem Urteil konnte Mitnetz nicht darlegen, wie sich die hohen Kosten zusammensetzen. In einem neuen Preisblatt, das ab Februar 2025 gilt, verlangt Mitnetz nur noch knapp 100 Euro für den Einbau auf Kundenwunsch. Diese Preisänderung zeigt, dass die vorherigen Forderungen überhöht waren.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben. Weitere Klagen gegen Netzbetreiber, die ebenfalls hohe Preise für den Einbau von Smart Metern verlangen, sind bereits anhängig. Die Verbraucherzentrale rät Kunden, die Preise genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen.

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