COTTBUS / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Gefahren von Lachgas als Partydroge sind bekannt, doch die steigenden Notrufe zeigen dringenden Handlungsbedarf. Ein neues Gesetz soll den Verkauf an Minderjährige unterbinden und den Online-Handel regulieren. Der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wird im Herbst erwartet.

Lachgas, oft als harmlose Partydroge angesehen, birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Trotz seines fröhlich klingenden Namens kann der Konsum zu Gefrierverletzungen, Ohnmachtsanfällen und sogar bleibenden Nervenschäden führen. Diese Gefahren sind nicht neu, doch die jüngst gestiegenen Zahlen der Gift-Notrufe verdeutlichen den akuten Handlungsbedarf.
In Reaktion auf diese besorgniserregende Entwicklung hat das Kabinett Anfang Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verbieten soll. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat diesen Vorstoß initiiert, um die Verfügbarkeit der Substanz für Minderjährige drastisch einzuschränken. Der Entwurf sieht zudem vor, den Online-Handel und den Verkauf über Selbstbedienungsautomaten zu untersagen.
Die Diskussion um Lachgas ist nicht neu, doch die Dringlichkeit hat zugenommen. Experten warnen seit Jahren vor den gesundheitlichen Folgen, die durch den Missbrauch entstehen können. Die steigenden Notrufe sind ein klares Indiz dafür, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Der Gesetzesentwurf ist daher ein wichtiger Schritt, um die Verfügbarkeit von Lachgas zu kontrollieren und die Gesundheit junger Menschen zu schützen.
Die Umsetzung des Gesetzes wird im Herbst erwartet, und es bleibt abzuwarten, wie effektiv die neuen Regelungen sein werden. Kritiker fordern zudem eine verstärkte Aufklärung über die Risiken von Lachgas, um das Bewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen. Die Regierung steht vor der Herausforderung, sowohl präventive Maßnahmen zu ergreifen als auch die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen.

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