HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Hanseatische Oberlandesgericht steht vor einer entscheidenden Prüfung: Es muss klären, ob es für die Klage gegen Meta im Fall des Facebook-Datendiebstahls zuständig ist. Diese Klage könnte den Weg für zahlreiche Betroffene ebnen, die Schadensersatz fordern möchten. Mehr als 14.000 Personen haben sich bereits der Klage angeschlossen.

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Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg steht vor einer bedeutenden Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen für den Datenschutz in Deutschland haben könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Gericht für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta zuständig ist. Diese Klage bezieht sich auf den massiven Datendiebstahl bei Facebook in den Jahren 2018 und 2019, von dem Millionen Nutzer betroffen waren.

Der vzbv hat die Klage in Irland eingereicht, dem Sitz von Meta, und strebt an, den Geschädigten den Weg zu Schadensersatzforderungen zu ebnen. Die Entscheidung des Gerichts könnte einen Präzedenzfall schaffen, der die Rechte der Verbraucher im digitalen Zeitalter stärkt. Bis Anfang Oktober haben sich mehr als 14.000 Betroffene der Klage angeschlossen, was die Bedeutung und das Interesse an diesem Fall unterstreicht.

In der anstehenden mündlichen Verhandlung wird diskutiert, ob Hamburg als Gerichtsstand infrage kommt. Diese Frage ist von zentraler Bedeutung, da sie die rechtliche Grundlage für die weitere Verfolgung der Klage bildet. Obwohl die Verhandlungen am Freitag beginnen, wird nicht mit einer sofortigen Entscheidung gerechnet. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem separaten Verkündungstermin bekanntgegeben.

Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Datenschutzverletzungen in Europa behandelt werden. Sie könnte auch die Rolle der deutschen Gerichte im internationalen Kontext stärken, insbesondere in Fällen, die große internationale Konzerne betreffen. Für die Betroffenen bietet sich die Möglichkeit, die öffentlichen Verhandlungen zu verfolgen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

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Hanseatisches Oberlandesgericht prüft Zuständigkeit im Facebook-Datendiebstahl
Hanseatisches Oberlandesgericht prüft Zuständigkeit im Facebook-Datendiebstahl (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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