MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Vor zwanzig Jahren begann ein Rechtsstreit, der die Grenzen der Pressefreiheit im digitalen Zeitalter neu definieren sollte. Der Heise-Verlag, bekannt für seine IT-Berichterstattung, sah sich mit einer Abmahnung der Musikindustrie konfrontiert, die letztlich bis zum Bundesgerichtshof führte.

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Im Jahr 2005 erhielt der Heise-Verlag eine Abmahnung von acht großen Musikindustrie-Konzernen. Der Grund: Heise online hatte in einem Artikel über die Software AnyDVD einen Link zur Herstellerseite Slysoft gesetzt. Die Musikindustrie argumentierte, dass AnyDVD den Kopierschutz von DVDs umgehen könne und somit rechtswidrig sei. Durch das Setzen des Links habe Heise online die Verbreitung dieser Software unterstützt.

Der Verlag entschied sich, die Abmahnung nicht zu akzeptieren und den Fall vor Gericht zu bringen. Es ging um die grundsätzliche Frage, ob das Setzen von Hyperlinks im Rahmen der Pressefreiheit geschützt ist. Das Landgericht München entschied zunächst gegen Heise, indem es das Setzen des Links als unzulässig erklärte. Doch der Verlag ließ nicht locker und führte den Fall durch mehrere Instanzen.

Nach fünf Jahren und mehreren verlorenen Urteilen gelang es dem Heise-Verlag, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Am 14. Oktober 2010 entschied der BGH zugunsten von Heise. Das Gericht stellte klar, dass Hyperlinks im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit gesetzt werden dürfen, wenn sie zur Ergänzung oder Belegung von Beiträgen dienen. Diese Entscheidung wurde als bedeutender Sieg für die Pressefreiheit gefeiert.

Die Musikindustrie legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, die jedoch am 31. Januar 2012 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde. Damit war der Rechtsstreit endgültig beendet. Die Entscheidung des BGH wurde als klares Signal für die Bedeutung von Hyperlinks im digitalen Journalismus gewertet.

Dieser Fall hat nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Setzen von Links im Internet geklärt, sondern auch die Bedeutung der Pressefreiheit im digitalen Zeitalter unterstrichen. Hyperlinks sind ein essenzieller Bestandteil des World Wide Web und ermöglichen es, Informationen effizient und umfassend zu verbreiten. Der Erfolg von Heise online zeigt, dass es sich lohnt, für diese Prinzipien einzustehen.

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Heise online gewinnt Rechtsstreit gegen Musikindustrie nach sieben Jahren
Heise online gewinnt Rechtsstreit gegen Musikindustrie nach sieben Jahren (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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