DEN HAAG / LONDON (IT BOLTWISE) – Internationale Gewerkschaften drängen darauf, dass das Streikrecht als grundlegendes Arbeitnehmerrecht anerkannt wird. Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wird diskutiert, ob das Streikrecht unter die Konvention der Versammlungsfreiheit fällt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen weltweit haben.

In Den Haag haben internationale Gewerkschaften den Internationalen Gerichtshof dazu aufgerufen, das Streikrecht als fundamentales Recht der Arbeitnehmer zu bestätigen. Die Gewerkschaften argumentieren, dass eine Schwächung dieses Rechts die Position der Arbeitnehmer weltweit erheblich beeinträchtigen könnte. Vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen wurde betont, dass das Streikrecht unter die Konvention der Versammlungsfreiheit fällt, was seine Bedeutung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen unterstreicht.
Die Diskussion um das Streikrecht ist nicht neu, doch gewinnt sie durch die aktuelle Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof an Brisanz. Die Gewerkschaften verweisen auf ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, das die Notwendigkeit des Streikrechts für effektive Arbeitnehmerforderungen hervorhebt. Ohne dieses Recht, so die Argumentation, wären Arbeitnehmer auf „kollektives Betteln“ reduziert.
Auch die deutsche Regierung unterstützt die Auffassung, dass das Streikrecht durch internationale Konventionen geschützt werden sollte. Tanja von Uslar-Gleichen, Leiterin der Rechtsabteilung im Außenministerium, äußerte vor Gericht die Hoffnung, dass die Richter diesen Schutz in ihrem Gutachten bestätigen werden. Sie bezeichnete dies als logische Konsequenz der bestehenden internationalen Vereinbarungen.
Auf der anderen Seite argumentieren Vertreter der Internationalen Arbeitgeber-Organisation, dass das Streikrecht kein absolutes Recht sei. Sie betonen, dass nationale Gesetze die Bedingungen für Arbeitsniederlegungen festlegen sollten, um einen fairen Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu gewährleisten. Diese Debatte wird durch ein Rechtsgutachten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) begleitet, das klären soll, ob das Streikrecht unter die Konvention der Vereinigungsfreiheit von 1948 fällt.
Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da sie wegweisend für die zukünftige Auslegung des Streikrechts sein könnte. Obwohl die Gutachten des Gerichts nicht bindend sind, haben sie oft erheblichen Einfluss auf nationale und internationale Rechtsverfahren. An den Anhörungen beteiligen sich 25 Staaten und internationale Organisationen, darunter auch Deutschland, was die Bedeutung der Thematik unterstreicht.

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