BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Lieferkettengesetz in Deutschland steht vor einer entscheidenden Änderung. Union und SPD planen, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Diese Anpassungen könnten bereits nächste Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Das Lieferkettengesetz, das seit Anfang 2023 in Deutschland in Kraft ist, soll Unternehmen dazu verpflichten, die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ursprünglich eingeführt, um sicherzustellen, dass Produkte für den deutschen Markt unter fairen Bedingungen hergestellt werden, hat das Gesetz jedoch auch zu erheblichem bürokratischen Aufwand geführt. Unternehmen beklagen, dass die regelmäßigen Berichte über die Einhaltung dieser Standards nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostspielig sind.
In einem neuen Vorstoß haben Union und SPD nun wesentliche Änderungen am Lieferkettengesetz vorgeschlagen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern. Ein zentraler Punkt des neuen Entwurfs ist die Abschaffung der bisherigen Berichtspflicht. Zukünftig sollen nur noch gravierende Verstöße gegen die Vorschriften geahndet werden. Diese Änderungen sind Teil des Koalitionsvertrags, in dem sich Union und SPD auf eine Reduzierung der Bürokratie verständigt hatten.
Die geplante Gesetzesänderung könnte eine Entlastung von etwa vier Millionen Euro an Bürokratiekosten für die Unternehmen bedeuten. Dies ist besonders wichtig, da viele Firmen im internationalen Wettbewerb stehen und die zusätzlichen Kosten als Nachteil empfinden. Die Anpassungen am Gesetz sollen bereits nächste Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden, was eine schnelle Umsetzung der Entlastungen ermöglichen würde.
Langfristig wird das nationale Lieferkettengesetz von der EU-Lieferkettenrichtlinie abgelöst, die bis Juli 2027 von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Diese Richtlinie zielt darauf ab, europaweit einheitliche Standards zu schaffen und das deutsche Regelwerk letztlich zu ersetzen. Die EU-Richtlinie könnte somit einen weiteren Schritt in Richtung Harmonisierung der Lieferkettenstandards innerhalb Europas darstellen.

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