DUBLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Meta steht erneut im Fokus der Datenschutzdebatte, nachdem das Unternehmen angekündigt hat, ab dem 27. Mai 2025 Nutzerdaten aus der EU ohne ausdrückliche Zustimmung für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden.

Meta hat kürzlich Pläne bekannt gegeben, ab dem 27. Mai 2025 Nutzerdaten von Facebook- und Instagram-Nutzern in der Europäischen Union für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden, ohne dass die Nutzer ausdrücklich zustimmen müssen. Diese Entscheidung hat zu erheblicher Kritik geführt, insbesondere von der österreichischen Datenschutzorganisation noyb, die Meta mit einer Sammelklage droht, sollte das Unternehmen an seinen Plänen festhalten.

Die Kontroverse dreht sich um Metas Behauptung, dass das Sammeln von Nutzerdaten auf einem ‘berechtigten Interesse’ basiert, was es dem Unternehmen ermöglicht, Daten ohne vorherige Zustimmung der Nutzer zu verwenden. Noyb argumentiert, dass diese Praxis gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, die in der EU strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorschreibt.

Meta verteidigt seine Pläne mit der Begründung, dass die gesammelten Daten notwendig seien, um die Vielfalt der Sprachen, geografischen Gegebenheiten und kulturellen Referenzen in der Region zu erfassen. Das Unternehmen behauptet, dass es den Nutzern eine klare Möglichkeit bietet, der Datenverarbeitung zu widersprechen, was von noyb jedoch bestritten wird.

Die Diskussion um Metas Vorgehen ist nicht neu. Bereits im August 2023 hatte das Unternehmen zugestimmt, die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Nutzerdaten für zielgerichtete Werbung von ‘berechtigtem Interesse’ auf eine zustimmungsbasierte Grundlage umzustellen. Diese Änderung folgte auf ein Urteil des belgischen Berufungsgerichts, das das Transparenz- und Zustimmungs-Framework für illegal erklärte.

Die Entscheidung von Meta, ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer vorzugehen, könnte erhebliche rechtliche Risiken mit sich bringen. Noyb-Gründer Max Schrems kritisiert, dass Meta versucht, ein Opt-out-System zu etablieren, anstatt ein Opt-in-System, was seiner Meinung nach weder legal noch notwendig ist. Schrems weist darauf hin, dass andere KI-Anbieter keine sozialen Netzwerke für das Training ihrer Modelle nutzen und dennoch bessere Ergebnisse erzielen.

Die Debatte um den Datenschutz und die Nutzung von Nutzerdaten für KI-Training wird in der EU weiterhin intensiv geführt. Nationale Datenschutzbehörden haben sich bisher weitgehend zurückgehalten, was die rechtliche Bewertung von Metas Vorgehen betrifft. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob Meta seine Pläne anpassen muss, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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Meta plant KI-Training mit EU-Nutzerdaten ohne Zustimmung
Meta plant KI-Training mit EU-Nutzerdaten ohne Zustimmung (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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