HAMBURG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Nach der gescheiterten Wahl der neuen Intendantin des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wird die Forderung nach einem transparenteren Auswahlverfahren laut. Personalräte und der Redaktionsausschuss kritisieren die mangelnde Einbindung der Mitarbeitenden in den Prozess.

Die jüngste gescheiterte Wahl zur Intendantin des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hat eine Debatte über die Transparenz und Fairness des Auswahlverfahrens entfacht. Die Personalräte und der Redaktionsausschuss des NDR fordern nun eine umfassende Überarbeitung des Prozesses. Sie bemängeln, dass die Mitarbeitenden zwar Vorschläge für das Stellenprofil einreichen durften, jedoch im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens ausgeschlossen wurden. Besonders kritisiert wird, dass keine Möglichkeit bestand, der vorgeschlagenen Kandidatin Fragen zu stellen. Die einzige Kandidatin, Sandra Harzer-Kux, eine ehemalige Managerin bei Bertelsmann, verfehlte die erforderliche Mehrheit, was die Notwendigkeit einer Reform des Auswahlprozesses unterstreicht. Der Rundfunkrat, der für die Wahl der Intendantin oder des Intendanten zuständig ist, zeigte sich ebenfalls unzufrieden mit dem Verfahren, da es keine Wahl zwischen mehreren Kandidaten gab. Dies ist auf den NDR-Staatsvertrag zurückzuführen, der dem Verwaltungsrat erlaubt, nur einen Personalvorschlag zu unterbreiten. Die Personalräte und der Redaktionsausschuss schlagen vor, die Auslegung des Staatsvertrages zu überprüfen, um zu klären, ob ein Wahlvorschlag tatsächlich nur eine Person enthalten darf. Die Forderung nach einem Rederecht in Rundfunk- und Verwaltungsrat wird ebenfalls laut, um den Mitarbeitenden mehr Einfluss zu geben. Die externe Kandidatur von Harzer-Kux war eine Überraschung, da Führungspositionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk häufig intern besetzt werden. Die Managerin, die zuvor viele Jahre im Bertelsmann-Kosmos tätig war, konnte die notwendige Mehrheit von 34 Stimmen nicht erreichen. Der Rundfunkrat, der aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen besteht, zeigte sich jedoch erfreut darüber, dass die Bedeutung des Amtes für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erkannt wird. Die nächste reguläre Sitzung des Rundfunkrats ist für Mitte Mai angesetzt, und es bleibt abzuwarten, wie der Verwaltungsrat auf die Kritik reagieren wird. Innerhalb eines Monats kann ein neuer Personalvorschlag gemacht werden, jedoch darf es nicht dieselbe Person wie im ersten Wahlgang sein. Die Diskussion um die Intendantenwahl des NDR verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten stehen, wenn es um Transparenz und Mitbestimmung geht. Die Forderungen nach einem reformierten Auswahlverfahren könnten weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Besetzung von Führungspositionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.

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