FRANKFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Cum-Ex-Skandal erreicht einen weiteren Höhepunkt, da zwei Fondsmanager wegen schwerer Steuerhinterziehung vor Gericht stehen. Ihnen wird vorgeworfen, durch komplexe Aktiengeschäfte unrechtmäßig Kapitalertragssteuern erstattet bekommen zu haben. Der Schaden für den Staat wird auf über 45 Millionen Euro geschätzt.

Der Cum-Ex-Skandal, der als einer der größten Steuerskandale in der Geschichte Deutschlands gilt, zieht erneut Aufmerksamkeit auf sich. Zwei Fondsmanager stehen im Zentrum eines neuen Prozesses, der am Landgericht in Frankfurt eröffnet wurde. Ihnen wird vorgeworfen, in den Jahren 2008 und 2009 an komplexen Aktiengeschäften beteiligt gewesen zu sein, die dem Staat erhebliche Steuereinnahmen entzogen haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat die Anklage gegen die beiden deutschen Staatsbürger bereits im Dezember erhoben. Die Fondsmanager sollen in einer bandenähnlichen Struktur agiert haben, um sich unrechtmäßig Kapitalertragssteuern erstatten zu lassen. Diese Machenschaften, bekannt als Cum-Ex-Geschäfte, führten zu einem Steuerschaden von mehr als 45 Millionen Euro.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht die Nutzung einer Fondsgesellschaft mit Sitz in Gibraltar, die als Instrument für künstlich geschaffene Handelsketten diente. Diese Vorgehensweise, in der Szene als “Voucher Printing” bekannt, ermöglichte es den Beteiligten, einfache Steuerbescheinigungen zu generieren und so erhebliche Summen zu erlangen. Die Fondsmanager sollen durch diese Geschäfte jeweils mehr als eine Million Euro eingenommen haben.
Der aktuelle Fall reiht sich in eine Serie von Anklagen rund um die Benelux-Bank Fortis ein. Bereits im November 2023 wurde ein Geschäftsführer derselben Bank zu einer Haftstrafe von über drei Jahren verurteilt. Der Cum-Ex-Skandal hat geschätzte Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe verursacht und wird als bedeutendster Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik betrachtet.
Das betrügerische Modell der Cum-Ex-Geschäfte funktionierte, indem Aktien rund um den Dividendenstichtag mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten transferiert wurden. Dies führte dazu, dass Finanzämter Steuern auf tatsächlich nicht gezahlte Dividenden erstatteten. Erst 2012 wurde dieses Schlupfloch durch eine Gesetzesänderung geschlossen, und 2021 stufte der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Transaktionen endgültig als Steuerhinterziehung ein.

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