BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung plant, die Vorschriften für E-Scooter zu überarbeiten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Stadtbild zu verbessern. Ab 2027 sollen neue E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein, und Städte erhalten mehr Befugnisse, um das Abstellen der Roller zu regulieren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die steigende Zahl von Unfällen zu reduzieren und die Integration von E-Scootern in den urbanen Mobilitätsmix zu optimieren.

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschriften für E-Scooter zu überarbeiten, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Nutzung dieser Fahrzeuge in städtischen Gebieten besser zu regulieren. Ein zentraler Punkt der geplanten Änderungen ist die Einführung einer Pflicht für neue E-Scooter, ab 2027 mit Blinkern ausgestattet zu sein. Diese Maßnahme soll die Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und Unfälle vermeiden helfen.
Zusätzlich sollen Städte und Gemeinden mehr Befugnisse erhalten, um Regeln für das Abstellen von E-Scootern festzulegen, die von Plattformen vermietet werden. Diese Regelung soll dazu beitragen, das oft chaotische Bild von E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen zu verbessern. Ziel ist es, eine Balance zwischen der Förderung neuer Mobilitätsformen und der Wahrung des öffentlichen Raums zu finden.
Ein weiterer Aspekt der geplanten Verordnung ist die Angleichung der Regeln für E-Scooter an die Vorschriften für den Radverkehr. So sollen Nutzer von E-Scootern künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Diese Anpassung soll die Integration von E-Scootern in den bestehenden Verkehr erleichtern und deren Nutzung attraktiver machen.
Die geplanten Änderungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Zahl der Unfälle mit E-Scootern stark gestiegen ist. Seit ihrer Einführung im Jahr 2019 sind E-Scooter zu einem festen Bestandteil des urbanen Mobilitätsmixes geworden, doch die steigende Zahl von Unfällen hat die Notwendigkeit für strengere Sicherheitsmaßnahmen deutlich gemacht. Das Bundesverkehrsministerium hat daher einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt, der nun im Kabinett und anschließend im Bundesrat behandelt werden soll.

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