BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab Dezember 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung für Rentenzuschläge in Kraft, die für rund drei Millionen Rentner von Bedeutung ist. Diese Änderung zielt darauf ab, bestehende Ungleichheiten bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten zu adressieren.

Die bevorstehende Änderung der Rentenzuschlagsregelung in Deutschland betrifft eine Vielzahl von Rentnern, die bisher von einem befristeten Zuschlag profitierten. Dieser Zuschlag, der seit Juli 2024 gezahlt wurde, endet im November 2025. Ab Dezember 2025 wird ein neuer, dauerhaft integrierter Zuschlag eingeführt, der auf persönlichen Entgeltpunkten basiert. Diese Maßnahme soll die Renten von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentnern, die vor 2019 in Rente gingen, gerechter gestalten.
Die Einführung des befristeten Zuschlags war eine Reaktion auf die Benachteiligung älterer Rentenbezieher, die durch kürzere Zurechnungszeiten vor den Reformen ab 2019 entstanden war. Das im Mai 2024 verabschiedete EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz sah eine zweistufige Auszahlung vor: zunächst ein befristeter Zuschlag bis November 2025, gefolgt von einem dauerhaft integrierten Zuschlag ab Dezember 2025. Diese Übergangsregelung ermöglichte eine schnelle Entlastung, obwohl die vollständige technische Umsetzung der Bestandsverbesserung bis 2024 nicht realisierbar war.
Anspruch auf den befristeten Zuschlag hatten alle Rentner, die am 30. Juni 2024 eine Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente mit Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 bezogen. Auch Hinterbliebenenrenten aus demselben Zeitraum ohne vorausgehenden Rentenbezug der verstorbenen Person waren anspruchsberechtigt. Die Deutsche Rentenversicherung übernahm die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags, der getrennt von der laufenden Rente überwiesen wurde.
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag als Bestandteil der Rente neu berechnet und integriert. Maßgeblich sind die Entgeltpunkte, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde liegen. Diese werden mit einem Faktor vervielfältigt, der vom Beginn der begünstigten Rente abhängt. Der Zuschlag bleibt auch erhalten, wenn später eine Altersrente folgt, es sei denn, bestimmte Bedingungen bei Hinterbliebenenrenten sind nicht erfüllt.
Die Umstellung auf die neue Regelung erfordert eine Neuberechnung der betroffenen Renten durch die Deutsche Rentenversicherung. Rentner erhalten dazu einen neuen Bescheid, der die Weiterzahlung ab Dezember 2025 dokumentiert. Fehler in der Berechnung können durch fristgerechten Widerspruch angefochten werden. Experten raten, die Bescheide sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche korrekt berücksichtigt werden.
Die neue Regelung bringt mehr Klarheit über die zukünftige Rentenhöhe und verpflichtet die Rentenversicherung, etwaige Differenzen rückwirkend auszugleichen. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie ihre bisherigen Mitteilungen aufbewahren und die neuen Bescheide aufmerksam lesen sollten, um ihre Ansprüche bei Bedarf zu sichern.

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