BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung des Finanzsektors hat die Europäische Union neue Sicherheitsmaßnahmen für den Euro-Zahlungsverkehr eingeführt, die den Verbraucherschutz erheblich stärken sollen.
Die Europäische Union hat kürzlich eine bedeutende Verordnung erlassen, die den Schutz von Verbrauchern im Euro-Zahlungsverkehr verstärken soll. Diese neue Regelung verpflichtet Banken im Euroraum, die Daten des Zahlungsempfängers zu verifizieren, bevor eine Überweisung freigegeben wird. Ziel ist es, Betrug zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist bis spätestens Juli 2027 in der gesamten EU vorgesehen, ohne dass zusätzliche Gebühren für die Nutzer anfallen.
Die Verifizierung der Empfängerdaten, auch als Verification of Payee (VOP) bekannt, stellt sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers und die internationale Bankkontonummer (IBAN) mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Diese Überprüfung erfolgt innerhalb von Sekunden, sodass der Überweisende schnell über das Ergebnis informiert wird und entscheiden kann, ob die Transaktion durchgeführt werden soll. Diese Neuerung ist eine direkte Folge der kürzlich in Kraft getretenen EU-Verordnung und muss von den Banken spätestens ab dem 9. Oktober umgesetzt werden.
Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken, erklärt, dass die bisherige Praxis von den Zahlern verlangte, den Daten aus Rechnungen oder E-Mails zu vertrauen. Die neue Regelung ermöglicht es, dass Daten zwischen den Geldinstituten transparent abgeglichen werden, bevor eine Zahlung erfolgt. Dies soll insbesondere Nutzer von Online-Banking schützen, ist jedoch auch bei Überweisungen am Bankschalter anwendbar.
Ein fehlerhafter Datenabgleich muss nicht zwangsläufig auf Betrugsabsicht zurückzuführen sein. Oftmals handelt es sich um formale Unterschiede, wie etwa Abweichungen zwischen dem Namen auf einer Überweisung und dem Namen auf einem Ladenschild. Die Privatbanken in Deutschland sind bereits in den Startlöchern und rechnen mit einer reibungslosen Umsetzung der neuen Vorgaben. Die Europäische Union hat zudem verfügt, dass keine zusätzlichen Gebühren für diesen Service anfallen sollen, weder für den Zahler noch für den Empfänger.
Der Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) umfasst die 27 EU-Staaten sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz und einige Kleinstaaten. Die IBAN soll grenzüberschreitende Zahlungen in diesen Ländern standardisieren und beschleunigen. Island, Liechtenstein und Norwegen können frei entscheiden, ob sie die Empfängerverifizierung übernehmen, während dies für Zahlungen nach und von Großbritannien und der Schweiz nicht vorgesehen ist.
Die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahme könnte als Reaktion auf die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität im Finanzsektor gesehen werden. Experten erwarten, dass diese Regelung das Vertrauen der Verbraucher in den digitalen Zahlungsverkehr stärken und gleichzeitig die Sicherheit erhöhen wird. Langfristig könnte dies auch zu einer stärkeren Akzeptanz von digitalen Finanzdienstleistungen führen.
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