WIEN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Österreich hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchsuchung von Handys und anderen Datenträgern grundlegend überarbeitet, um die Bürgerrechte zu stärken. Diese Änderungen folgen einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das die bisherigen Praktiken als verfassungswidrig einstufte.

Österreich hat kürzlich bedeutende Änderungen in der Strafprozessordnung vorgenommen, um die Bürgerrechte bei der Durchsuchung von Handys und anderen Datenträgern zu stärken. Diese Reformen wurden notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof die bisherige Praxis, Handys ohne Gerichtsbeschluss zu durchsuchen, als verfassungswidrig erklärt hatte. Ab sofort ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich, um Daten zu beschlagnahmen, wobei es jedoch einige Ausnahmen gibt.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Kriminalpolizei in Fällen von Gefahr im Verzug ohne vorherigen Gerichtsbeschluss auf Daten zugreifen darf. Zudem müssen Aufnahmen aus öffentlicher Videoüberwachung auch ohne Gefahr im Verzug herausgegeben werden. Eine weitere Ausnahme betrifft sogenannte punktuelle Daten, die ein begrenztes Bild über das Verhalten von Personen liefern. Allerdings ist für den Zugriff auf Kommunikationsdaten und geographische Standorte weiterhin ein Gerichtsbeschluss notwendig.
Diese Änderungen sind besonders relevant, da Handydurchsuchungen tief in die Privatsphäre eingreifen können. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass solche Eingriffe nur unter strengen Bedingungen erfolgen. Ein Beweisverwertungsverbot wurde eingeführt, das besagt, dass Ergebnisse aus nicht rechtmäßig angeordneten Ermittlungsmaßnahmen nicht als Beweismittel genutzt werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Daten auf andere Weise erlangt wurden, etwa durch Dritte oder ausländische Behörden.
Die Novelle der Strafprozessordnung wurde von den Regierungsparteien ÖVP und Grünen sowie den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS unterstützt. Die FPÖ stimmte dagegen, da sie die Schutzmaßnahmen für unzureichend hält. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Beschlagnahme von Daten bereits bei bloßem Anfangsverdacht möglich bleibt und keine Einschränkung auf bestimmte Delikte erfolgt.
Zusätzlich zu den Änderungen bei der Datendurchsuchung wurden auch Maßnahmen zur Beschleunigung von Ermittlungsverfahren eingeführt. So wurden die bislang unbeschränkt möglichen Vorfeldermittlungen abgeschafft, um endlose Verfahren zu vermeiden. Gerichtssachverständige und Dolmetscher müssen nun innerhalb einer gesetzten Frist arbeiten, um Verzögerungen zu minimieren.
Die Novelle stärkt auch die Rechte von Opfern und jungen Zeugen. Opfer können nun leichter die Fortführung eingestellter Ermittlungen beantragen und haben Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Auch minderjährige Zeugen erhalten diese Unterstützung, was bisher nur für minderjährige Opfer galt.
Insgesamt zielt die Reform darauf ab, die Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der Privatsphäre zu wahren. Die Änderungen wurden als notwendiger Schritt angesehen, um den rechtlichen Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs gerecht zu werden und die Bürgerrechte in Österreich zu stärken.

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