BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein neues Rechtsgutachten warnt vor erheblichen Haftungsrisiken für EU-Staaten, sollten die Klimaziele für 2040 nicht ambitioniert genug sein. Die vorgeschlagene Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent könnte rechtliche Herausforderungen auf internationaler Ebene nach sich ziehen. Experten betonen die Notwendigkeit eines klaren und ausreichenden Zwischenziels, um die Verpflichtungen aus dem EU-Klimagesetz zu erfüllen.

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Ein kürzlich veröffentlichtes Rechtsgutachten wirft ein kritisches Licht auf die Klimaziele der Europäischen Union für das Jahr 2040. Die von den Rechtsanwälten Roda Verheyen und Johannes Franke im Auftrag der Grünen im Europaparlament erstellte Analyse warnt vor erheblichen rechtlichen Risiken, sollten die EU-Staaten die Treibhausgasemissionen nicht um mindestens 90 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren. Diese Einschätzung basiert auf der Möglichkeit, dass unzureichende Ziele die EU-Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten haftbar machen könnten.

Der Vorschlag der EU-Kommission, die Emissionen bis 2040 um 90 Prozent zu senken, stößt auf Widerstand in mehreren EU-Staaten. Die Möglichkeit, drei Prozent dieser Reduktionen durch internationale Klimazertifikate zu kompensieren, wird von den Juristen als rechtlich unzureichend eingestuft. Sie argumentieren, dass dieser Ansatz an der unteren Grenze der wissenschaftlichen Empfehlungen liegt und nicht den optimalen Reduktionspfad darstellt.

Die rechtlichen Unsicherheiten, die aus unzureichenden Klimazielen resultieren könnten, betreffen nicht nur die EU und ihre Mitgliedstaaten, sondern auch private Unternehmen, die auf die Rechtmäßigkeit der EU-Vorgaben angewiesen sind. Diese Risiken basieren auf Präzedenzfällen des Internationalen Gerichtshofs sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Grüne-Abgeordnete Michael Bloss betont, dass ein Verzicht auf ein adäquates 2040-Ziel oder auf eine Anpassung der bestehenden Klimagesetzgebung rechtswidrig sei.

Die EU steht vor der Herausforderung, ein konkretes und ambitioniertes Zwischenziel für 2040 zu definieren, um die Verpflichtungen aus dem EU-Klimagesetz zu erfüllen. Derzeit gibt es bereits festgelegte Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2050. Doch ohne ein klares Ziel für 2040 könnten die Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels ins Stocken geraten. Die EU muss sicherstellen, dass ihre Klimapolitik nicht nur den wissenschaftlichen Empfehlungen entspricht, sondern auch rechtlich wasserdicht ist, um internationale Konflikte zu vermeiden.

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Rechtliche Risiken für die EU bei unzureichenden Klimazielen
Rechtliche Risiken für die EU bei unzureichenden Klimazielen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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