SCHLESWIG / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eine Abschalteinrichtung in VW-Dieselautos als rechtswidrig eingestuft. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Automobilindustrie haben, da sie die Zulässigkeit von Software-Updates zur Abgasreinigung infrage stellt. Volkswagen plant, gegen das Urteil vorzugehen, während Umweltschützer den Richterspruch als Erfolg feiern.

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat kürzlich entschieden, dass eine von Volkswagen in Diesel-Fahrzeugen eingesetzte Abschalteinrichtung rechtswidrig ist. Diese Entscheidung betrifft insbesondere das sogenannte Thermofenster, eine Funktion, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen reduziert. Das Gericht stellte fest, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Genehmigung für ein entsprechendes Software-Update nicht hätte erteilen dürfen.
Im Zentrum des Streits steht ein Software-Update, das Volkswagen nach dem Dieselskandal für den Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) eingeführt hatte. Diese Software reduziert die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen, was zu einem höheren Schadstoffausstoß führt. Umweltschützer und Autobauer streiten seit Jahren darüber, ob solche Maßnahmen zulässig sind.
Volkswagen hat angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Der Konzern argumentiert, dass das Thermofenster notwendig sei, um den Motor vor Schäden zu schützen. Diese Position steht im Widerspruch zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, der 2022 klargestellt hatte, dass Software, die über einen Großteil des Jahres höhere Schadstoffemissionen zulässt, grundsätzlich unzulässig ist.
Die Deutsche Umwelthilfe, die die Klage eingereicht hatte, sieht das Urteil als wichtigen Schritt im Kampf gegen unzulässige Abschalteinrichtungen. Sie führt weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller, die ebenfalls von solchen Software-Updates betroffen sind. Das Urteil könnte somit weitreichende Konsequenzen für die gesamte Automobilindustrie haben, insbesondere in Bezug auf die Zulässigkeit von Software-Updates zur Abgasreinigung.

- Die besten Bücher rund um KI & Robotik!
- Die besten KI-News kostenlos per eMail erhalten!
- Zur Startseite von IT BOLTWISE® für aktuelle KI-News!
- IT BOLTWISE® kostenlos auf Patreon unterstützen!
- Aktuelle KI-Jobs auf StepStone finden und bewerben!
Stellenangebote

Duales Studium BWL - Spezialisierung Artificial Intelligence (B.A.) am Campus oder virtuell

Duales Studium BWL - Spezialisierung Artificial Intelligence (B.A.) am Campus oder virtuell

Werkstudent generative KI (m/w/d)

Media Relation Manager (m/w/d) - Fokus Cloud & KI

- Künstliche Intelligenz: Dem Menschen überlegen – wie KI uns rettet und bedroht | Der Neurowissenschaftler, Psychiater und SPIEGEL-Bestsellerautor von »Digitale Demenz«
Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "Rechtsstreit um VW-Diesel: Gericht erklärt Abschalteinrichtung für unzulässig" für unsere Leser?
Es werden alle Kommentare moderiert!
Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.
Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.
Du willst nichts verpassen?
Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "Rechtsstreit um VW-Diesel: Gericht erklärt Abschalteinrichtung für unzulässig" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
Nutze die Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »Rechtsstreit um VW-Diesel: Gericht erklärt Abschalteinrichtung für unzulässig« bei Google Deutschland suchen, bei Bing oder Google News!