BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die geplante Reform des Heizungsgesetzes in Deutschland sorgt für hitzige Diskussionen. Der Bundesverband Wärmepumpe warnt vor rechtlichen Konflikten, während der Absatz von Wärmepumpen boomt. Experten befürchten, dass die Streichung von Paragraf 71 gegen EU-Recht verstoßen könnte.

Die Debatte um die Reform des Heizungsgesetzes in Deutschland hat an Intensität gewonnen, da der Bundesverband Wärmepumpe seine Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderungen äußert. Insbesondere die mögliche Streichung von Paragraf 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) steht im Fokus der Kritik. Dieser Paragraf legt spezifische Anforderungen an neue Heizsysteme fest, um den Klimaschutz zu fördern. Ein von der Branche in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten warnt davor, dass eine solche Streichung sowohl europäisches Recht als auch das deutsche Verfassungsrecht verletzen könnte.
Das Gebäudeenergiegesetz, das Anfang 2024 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor durch den Austausch von Öl- und Gasheizungen zu erreichen. Neubauten müssen Heizungen nutzen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden. Für Bestandsbauten sollen kommunale Wärmepläne ab 2026 bzw. 2028 entwickelt werden, um den Übergang zu nachhaltigen Heizlösungen zu unterstützen.
Die politische Diskussion um das Heizungsgesetz wird von der Absicht der CDU, CSU und SPD geprägt, das Gesetz technologieneutraler zu gestalten. Doch wie eine solche Gesetzgebung konkret aussehen könnte, bleibt unklar. Der umstrittene Paragraf 71 und seine detaillierten Vorschriften sind weiterhin Gegenstand intensiver politischer Auseinandersetzungen.
Rechtsexpertin Miriam Vollmer betont, dass der Gesetzgeber zwar Spielraum bei der Gestaltung hat, jedoch die Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ignorieren kann. Die Lastenteilungsverordnung der EU fordert effektive Maßnahmen im Gebäudebereich, und die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien verlangt einen höheren Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen. Zudem verweist Vollmer auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das einen Aufschub wirksamer klimaschützender Maßnahmen untersagt.
Der Bundesverband Wärmepumpe zeigt sich hingegen optimistisch hinsichtlich des Absatzes von Wärmepumpen. Mit prognostizierten 300.000 Einheiten in diesem Jahr entwickelt sich der Markt dynamisch. Die staatliche Förderung könnte im nächsten Jahr zu einem Absatz von 450.000 Einheiten führen, was die Branche ihrem Ziel von 500.000 Wärmepumpen jährlich näher bringt.
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