BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Rentensplitting bietet Ehepaaren eine Möglichkeit, ihre Rentenansprüche fairer zu gestalten. Durch die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften können beide Partner von einer gerechteren Altersvorsorge profitieren. Besonders für Paare mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen kann dies eine sinnvolle Option sein.

Das Rentensplitting ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Rentenansprüche von Ehepaaren gerechter zu verteilen. Es ermöglicht die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Partnern. Diese Methode kann besonders vorteilhaft für den Partner sein, der aufgrund von Kindererziehung oder Teilzeitarbeit weniger Rentenansprüche aufgebaut hat. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass das Ziel darin besteht, die finanzielle Eigenständigkeit beider Partner zu stärken.
Im Gegensatz zur klassischen Witwen- oder Witwerrente bietet das Rentensplitting beiden Partnern bereits zu Lebzeiten eigenständige Rentenansprüche. Diese sind nicht mehr vom Versterben des Ehepartners abhängig, was eine größere finanzielle Sicherheit bietet. Grundsätzlich steht das Rentensplitting Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern offen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Eine Voraussetzung ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat und beide Partner jeweils mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können.
Das Verfahren des Rentensplittings muss von beiden Partnern gemeinsam beantragt werden, idealerweise vor Rentenbeginn. Selbst nach einer Scheidung ist das Verfahren noch möglich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden rechnerisch zusammengelegt und gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Ein entscheidender Punkt ist, dass mit dem Rentensplitting beide Partner unwiderruflich auf den Anspruch einer Witwen- bzw. Witwerrente verzichten.
Besonders bei langjährigen Ehen mit deutlichen Einkommensunterschieden kann sich das Rentensplitting lohnen. Der Partner mit den niedrigeren Rentenansprüchen profitiert von höheren eigenen Rentenansprüchen, was die Altersvorsorge gerechter verteilt. Für Paare mit ähnlich hohen Rentenanwartschaften kann das Rentensplitting jedoch nachteilig sein, da der Verzicht auf die Hinterbliebenenrente im Todesfall finanziell spürbar sein kann. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt das Rentensplitting besonders dann, wenn der Partner mit den niedrigeren Rentenansprüchen deutlich älter ist oder wenn eine eigenständige Altersversorgung für beide Partner angestrebt wird.

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