STUTTGART / LONDON (IT BOLTWISE) – Ritter Sport rechnet im Markenstreit gegen den Haferriegel-Hersteller Wacker mit einem Erfolg. Am Oberlandesgericht Stuttgart deutete ein Vorsitzender Richter bereits eine Verwechslungsgefahr bei der quadratischen Gestaltung an. Das Ehepaar Wacker zeigte sich laut Angaben seiner Geschäftsführerin „sehr, sehr überraschend“ betroffen. Der Konflikt kann nach Angaben der Anwältin bei einer weiteren Instanz am Ende auch finanziell spürbar werden.

Der Markenstreit um die quadratische Verpackung eines Haferriegels und die bekannte Form des Schokoladenherstellers Ritter Sport spitzt sich in Stuttgart zu. Im Zentrum steht nicht nur die Rezeptur oder der Inhalt der Produkte, sondern die äußere Gestaltung: Quadrat, Seitenlaschen, Längsnaht zum Knicken – also genau jene Elemente, die Verbraucher beim Wiedererkennen unterstützen. Während Ritter Sport für die eigene Verpackung einen entsprechenden Schutz geltend macht, sieht der gegnerische Hersteller Wacker aus Mannheim die rechtliche Einordnung offenbar anders. Dass ein Oberlandesgericht hier bereits deutlich in Richtung Verwechslungsgefahr argumentiert, wirkt wie ein Warnsignal für alle Unternehmen, die sich im Food-Bereich bei Packaging bewusst an etablierten Designspuren orientieren.
Am Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte der Vorsitzende Richter Zustimmung zur Klage von Ritter Sport gegen die Firma Wacker. Laut Darstellung wurde die quadratische Verpackung als „überdurchschnittlich“ ähnlich eingeordnet. Der entscheidende Punkt liegt dabei juristisch wie praktisch in der Kombination aus Form und Verwendungszweck: Wenn zwei Produkte einen sehr ähnlichen Zweck erfüllen und die Verpackung in den wesentlichen Merkmalen zu nah beieinander liegt, wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher die Herkunft verwechseln. Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani soll dazu festgehalten haben, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten. Hinzu kommt die Einordnung als Verstoß gegen das Markengesetz: „Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben“, sagte Stefani. Daraus leiten sich nach der rechtlichen Logik Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz ab.
Für das Paar Wacker, das den Haferriegelhersteller repräsentiert, kam diese Entwicklung offenbar überraschend. Geschäftsführerin Melanie Wacker erklärte nach Angaben aus dem Verfahren: „Es war tatsächlich sehr, sehr überraschend.“ Sie machte damit vor allem die emotionale Komponente greifbar, die entsteht, wenn ein Gerichtssignal frühzeitig deutlich ausfällt. Anschließend betonte Wacker auch den Versuch, die Situation zunächst sachlich zu halten: „Ich glaube, wir müssen uns auch so ein bisschen beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen.“ In einer weiteren Passage brachte sie zugleich die Spannung zwischen Bauchgefühl und Geschäft ab: Der Rechtsstreit sei zwar „wahnsinnig“ emotional, aber „natürlich müssen wir auch wirtschaftlich denken“. Diese Haltung ist in solchen Verfahren typisch, weil Packaging-Entscheidungen häufig nicht nur einzelne Aufträge betreffen, sondern Produktions- und Markenprozesse berühren.
Technisch betrachtet lässt sich der Kern des Konflikts als Wechselwirkung von Design-Elementen und Schutzumfang beschreiben. Ritter Sport argumentiert in diesem Fall mit einer beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierten Art Blanko-Verpackung: neutral ohne spezifischen Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Genau diese Differenzierung ist wichtig: Schutz entsteht dann nicht allein über Farbe oder Aufdruck, sondern über die wiedererkennbare Grundform und Bauweise, die im Regal und in der Hand des Kunden eine Identitätsfunktion erfüllt. Für Wacker bedeutet das konkret: Selbst wenn Inhaltsstoffe abweichen oder der Markenname prominent anders erscheint, kann die Verpackungsgeometrie so dominieren, dass der Markenschutz greift. Im Food-Bereich ist das besonders relevant, weil Verbraucher häufiger „am Eindruck“ entscheiden als in technischen Detailmerkmalen zu unterscheiden. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie stark Gerichte bei der Bewertung die Perspektive des Durchschnittsverbrauchers gewichten.
Nach Angaben der Anwältin kann ein weiterer Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof finanziell bis zu 80.000 Euro kosten – vorausgesetzt, der Ausgang wäre nicht zugunsten der Beteiligten. Auch wenn diese Zahl im Raum steht, ist sie vor allem als Risikoindikator zu lesen: In der Praxis beeinflusst sie Entscheidungen über die Frage, ob der nächste Schritt tatsächlich gegangen wird. Das Urteil soll laut Darstellung am 5. November verkündet werden, bis dahin bleibt die Prozesslage dynamisch. Dabei ist der Zeitfaktor für die Wirtschaftlichkeit entscheidend: Verpackungen werden in der Regel langfristig geplant, produziert und gelagert. Eine mögliche Unterlassung würde daher nicht nur rechtliche Konsequenzen auslösen, sondern auch operative Anpassungen nach sich ziehen, etwa bei Formen, Druckvorstufen und Logistikprozessen. Wer in solchen Fällen erst nach einer Entscheidung umsteuert, riskiert kostspielige Verzögerungen.
Dass es überhaupt zu einem Verfahren mit Aktenzeichen 2 U 3/26 kommt, zeigt zudem, wie stark Markenschutz im Konsumgütermarkt inzwischen strategisch betrieben wird. Für etablierte Marken wie Ritter Sport ist Packaging dabei nicht bloß Verpackung, sondern ein wiederkehrendes Wahrzeichen im Sinne des Markenauftritts. Für Herausforderer wie den Hersteller des „Monnemer Quadrat Bio“ wird es dadurch anspruchsvoller, denn sie müssen eine gestalterische Nähe entweder bewusst vermeiden oder rechtssicher begründen, dass die wesentlichen Schutzmerkmale nicht ausreichend getroffen werden. In einer Branche, in der Quadrate, Rechtecke und „handliche“ Formen als Marketingtrick nahe beieinanderliegen, verschiebt der Ausgang solcher Entscheidungen die Grenze dessen, was rechtlich noch als eigenständig gilt.
Unterm Strich steht nach den bisherigen Signalen aus Stuttgart ein Dilemma: Auf der einen Seite wirkt eine quadratische Form wie ein naheliegendes Design, auf der anderen Seite kann gerade diese Einfachheit in Kombination mit spezifischen Konstruktionsmerkmalen rechtlich scharf werden. Wacker ordnet die Entwicklung emotional ein und signalisiert zugleich, „Weiter“ könnte angesichts der Wahrnehmung „wahnsinnig ungerecht“ fühlen. Ritter Sport wiederum setzt damit seinen Markenschutz konsequent durch, indem der Streit um die Form des Produkts bis in die juristische Bewertung der Verwechslungsgefahr geführt wird. Für den Markt ist das Verfahren deshalb mehr als ein Einzelfall: Es wird als Referenz dafür gelesen werden, wie Gerichte die Schutzwirkung von registrierten Packaging-Strukturen einschätzen, wenn Konkurrenten ähnliche Regalpräsenz suchen.
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