KÖLN (IT BOLTWISE) Offenbar sieht die Kölner Staatsanwaltschaft einen begründeten Verdacht für eine Straftat, so dass die Geschäfts- wie auch Privaträumlichkeiten der Werbeblocker-Anbieter Eyeo zur Sicherstellung möglicher Beweise durchsucht wurden. Laut einer Mitarbeiterin der Gesellschaft hinter Eyeo wurden Notebooks, Tablets, Smartphones wie auch Dokumente beschlagnahmt.

Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geht es laut Eyeo weder um die Zulässigkeit des eigenen Adblockers “Adblock Plus” noch um das oft öffentlich diskutierte Geschäftsmodell des Acceptable-Ads-Programms. Hintergrund sei der Streit über eine Umgehung des im Oktober 2015 gestarteten Werbeblocker-Blockers auf der Webseite Bild.de. Damals war in einem Adblock-Plus-Forum der Code zur Umgehung der Blockade aufgetaucht. Dies war anschließend vom Landgericht Hamburg untersagt worden. Nun will Bild.de im Auftrag des Springer Verlag’s dieses Foren-Posting offensichtlich als gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung verfolgen lassen.

Der Springer Verlag will in seiner aktuellen Klage gegen Eyeo nicht nur das Adblocker-System “Adblock Plus”, sondern auch die Blackliste dahinter verbieten lassen. Ein erfolgreicher Angriff auf diese Liste würde sich aber nicht nur auf die Nutzer von “Adblock Plus” auswirken, denn auch andere Adblocker wie “Ublock” nutzen diese Liste.(cr/br)










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