MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In Zeiten, in denen das Homeoffice für viele Arbeitnehmer zur neuen Normalität geworden ist, stellt sich die Frage, wie die Kosten für die Büroausstattung steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Corona-Pandemie hat viele Arbeitnehmer ins Homeoffice gezwungen, was neue Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich bringt. Eine dieser Chancen ist die Möglichkeit, die Kosten für die Büroausstattung von der Steuer abzusetzen. Dabei ist es nicht nur möglich, neue Möbel und Geräte steuerlich geltend zu machen, sondern auch gebrauchte Arbeitsmittel. Dies bietet eine doppelte Ersparnis: geringere Anschaffungskosten und steuerliche Vorteile.
Um gebrauchte Büroausstattung steuerlich absetzen zu können, müssen die Kosten glaubhaft nachgewiesen werden. Dies kann durch Kaufbelege oder andere Nachweise geschehen. Wichtig ist, dass die Arbeitsmittel beruflich genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Schreibtische, Bürostühle oder Lampen. Auch Computer, Aktentaschen und Fachliteratur fallen in diese Kategorie.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Gegenstände, die weniger als 410 Euro kosten, direkt abgesetzt werden können. Teurere Arbeitsmittel müssen über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Diese Regelung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Gegenstände. Somit können Arbeitnehmer, die ihr Homeoffice mit gebrauchten Möbeln ausstatten, von einer sofortigen steuerlichen Entlastung profitieren.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln ist jedoch nicht auf Möbel beschränkt. Auch Fahrzeuge, die beruflich genutzt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies eröffnet insbesondere für Selbstständige und Freiberufler zusätzliche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken.
Experten raten, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und die berufliche Nutzung der Arbeitsmittel klar zu dokumentieren. Dies erleichtert die Kommunikation mit dem Finanzamt und minimiert das Risiko von Nachfragen oder Ablehnungen. Zudem sollten sich Arbeitnehmer regelmäßig über aktuelle steuerliche Regelungen informieren, um alle möglichen Vorteile nutzen zu können.
Insgesamt bietet die Möglichkeit, gebrauchte Büroausstattung steuerlich abzusetzen, eine willkommene Entlastung für viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Sie ermöglicht es, die Kosten für die Einrichtung des heimischen Arbeitsplatzes zu reduzieren und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Dies ist besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ein wichtiger Aspekt, der zur finanziellen Stabilität beitragen kann.
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