HALLE AN DER SAALE / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts sorgt für Klarheit im Bereich der Unfallversicherung bei Probearbeitstagen. Ein 39-jähriger Mann, der während eines Probearbeitstages schwer verunglückte, erhält nun rückwirkend Versicherungsschutz. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis von Probearbeitstagen in Deutschland haben.

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Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem bedeutenden Urteil entschieden, dass auch an Probearbeitstagen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greifen kann. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Fälle, in denen Bewerber während eines Probearbeitstages verunglücken. Der Fall eines 39-jährigen Mannes, der während eines solchen Tages ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt, war der Auslöser für diese rechtliche Klärung.

Der Mann arbeitete auf kostenloser Basis bei einem Entsorgungsunternehmen und war nicht offiziell in den Betrieb eingegliedert. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hatte den Unfall zunächst nicht als Arbeitsunfall anerkannt, da der Verunglückte nicht als regulärer Mitarbeiter galt. Doch die Anwälte des Mannes argumentierten, dass er dem Unternehmen wirtschaftlich gedient habe, was das BSG letztlich überzeugte.

Das Gericht stellte fest, dass der Probearbeitstag einen objektiven wirtschaftlichen Wert für das Unternehmen darstellt. Daher sei der Bewerber als “Wie-Beschäftigter” zu betrachten, was ihm den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt. Diese Entscheidung könnte die Praxis von Probearbeitstagen in Deutschland nachhaltig beeinflussen, da sie Arbeitgeber dazu verpflichtet, auch an solchen Tagen für den Versicherungsschutz zu sorgen.

Die Gewerkschaft ver.di begrüßte das Urteil und betonte, dass Probearbeitstage oft nicht ausreichend durch das Sozial- und Arbeitsrecht abgedeckt sind. Ein Sprecher von ver.di erklärte, dass Arbeitgeber, die Probearbeitstage als Einstellungsvoraussetzung nutzen, auch die Verantwortung für den Unfallversicherungsschutz übernehmen müssen. Diese Entscheidung könnte somit auch als Präzedenzfall für zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen dienen.

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Unfallversicherungsschutz bei Probearbeitstagen: BSG-Urteil schafft Klarheit
Unfallversicherungsschutz bei Probearbeitstagen: BSG-Urteil schafft Klarheit (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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