LONDON (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um die Erbschaftssteuer in Deutschland erhält neue Brisanz, da das Bundesverfassungsgericht die Regelungen erneut prüft. Besonders das Betriebsvermögen steht im Fokus, was für Unternehmer erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnte.

Die Erbschaftssteuer in Deutschland steht erneut auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts, was für viele Unternehmer eine ungewisse Zukunft bedeutet. Besonders das sogenannte Verschonungsregime für Betriebsvermögen könnte in den kommenden Jahren einer Überarbeitung unterzogen werden. Diese Regelung erlaubt derzeit unter bestimmten Bedingungen eine bis zu 100-prozentige Steuerbefreiung für übertragenes Betriebsvermögen, sofern das Unternehmen weitergeführt wird. Doch diese Privilegierung steht aus verfassungsrechtlicher und gesellschaftspolitischer Sicht in der Kritik.
Ein zentrales Problem bei der Unternehmensnachfolge ist das Verwaltungsvermögen. Wird die 90-Prozent-Grenze überschritten, entfällt die Steuerbegünstigung vollständig. Dies betrifft Unternehmen mit hohen Kassenbeständen oder Wertpapierdepots. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2023 brachte zwar Erleichterungen, indem betrieblich veranlasste Schulden von den Finanzmitteln abgezogen werden können, doch die Finanzverwaltung prüft weiterhin genau.
Ein weiteres Risiko stellt die latente Steuerlast dar. Gewinne, die in Kapitalgesellschaften wie GmbHs zurückgehalten werden, können im Erbfall zu einer doppelten Besteuerung führen. Dies geschieht, wenn sowohl Kapitalertragsteuer als auch Erbschaftsteuer auf den Bruttobetrag erhoben werden. Unternehmer sollten daher ihre Nachfolgeplanung sorgfältig überprüfen, um solche Mehrbelastungen zu vermeiden.
Die Zeiten, in denen einfache Steuerplanungsstrategien ausreichten, sind vorbei. Unternehmer müssen ihre Gesellschaftsstrukturen kritisch hinterfragen, insbesondere wenn Immobilien oder große liquide Mittel zum Betrieb gehören. Jede Tochtergesellschaft kann zur steuerlichen Stolperfalle werden, wenn das Hauptzweckprinzip nicht erfüllt wird.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet wird, könnte das gesamte Erbschaftssteuergesetz in seiner jetzigen Form kippen. Dies würde für Unternehmer eine erhebliche Unsicherheit bedeuten, da Übergaben teurer und die Planungssicherheit beeinträchtigt wären. In Zeiten steigender Staatsausgaben ist nicht zu erwarten, dass der Fiskus auf Steuereinnahmen verzichtet.
Unternehmer, die eine Übergabe planen, sollten diese spätestens jetzt konkret prüfen. Eine vollständige Vermögensaufstellung und die Analyse latenter Steuerpositionen sind essenziell, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Was heute möglich ist, könnte in wenigen Monaten bereits nicht mehr gelten, weshalb proaktives Handeln gefragt ist.

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